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Ehrenamtliche VerwaltungsrichterInnen: Höchstalter 70

24.11.2014 - von W.H.

In Baden-Württemberg werden jetzt wieder Vorschlagslisten für ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -Richter zusammen gestellt. Und wie bei Schöffen, werden dabei über 70-jährige von vorneherein abgelehnt (Landkreis Böblingen).

In einer älter werdenden Gesellschaft ist dies eine nicht hinnehmbare Altersdiskriminierung. Das muss der Gesetzgeber, wenn er glaubwürdig bleiben möchte, umgehend ändern.

Jede Bürgerin und jeder Bürger haben gleiche Rechte. Folgt man der oben geschilderten Logik, dürften künftig auch keine über 70-jährigen einem Parlament mehr angehören.

Ein Unding !

Link: Altersgrenze für Schöffen: Gerichtsverfassungsgesetz ändern
Quelle: Mail an die Redaktion