13.03.2015 - von H.S.
Im Jahr 2005 beschloss der Stuttgarter Gemeinderat , die Altersgrenze für Vergünstigungen bei Eintrittspreisen für Studenten zu erhöhen. Fortan kamen nur noch bis 25Jährige StudentInnen in den Genuß einer preiswerteren Eintrrttskarte ins Schwimmbad. Vorher gab es die Vergünstigung für alle bekamen StudentInnen bis zum 28. Lebensjahr.
Nun haben Ende Februar junge Stadträte von Grünen und SÖS/Linke im Gemeinderat eine neuerliche Diskussion über die Altersgrenze gefordert. Sie wollen, dass StudentInen wieder bis 28 Ermässigungen beim Eintritt bekommen.
Die bisherige Regelung sei eine „nicht gerechtfertigte Altersdiskriminierung“. Schließlich würde mit 25 das Kindergeld wegfallen und die Familienkrankenversicherung auch. Die Stadtverwaltung soll nun am Beispiel der Eintrittsspreise für Schwimmbäder belegen, welchen Effekt die Regelung gebracht habe.
Als ob es darum ginge! Die Frage ist doch, ob eine Altersgrenze überhaupt GERECHTFERTIGT ist! Ob 25, 28, 30 oder 42: Die Ermäßigung hat wegen des beruflichen Staus zu erfolgen, nicht wegen des Alters. Lebenslanges Lernen ist schließlich angesagt! Wie verträgt sich das? GAR NICHT.
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