Köln, 2014 Foto: H.S.
20.11.2015 - von E.M.
Meine Direktversicherung bekomme ich am 1.12.2015 ausgezahlt. Hierauf soll ich nun KV/PV Beiträge in Höhe von 17,1 % zahlen. Aufgrund des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 wird dieser Beitrag nun auch für Altverträge fällig.
Nach 30 Jahren Ansparphase und unter Außerachtlassung des Vertrauensschutzes (der juristische Grundsatz Pacta sunt servanda gilt hier offensichtlich nicht) wird damit die spärliche Rendite aus dieser Versicherung auf fast Null gekürzt.
Bei meiner damaligen Entscheidung hätte ich diese Belastung einbeziehen müssen (dazu hätte die Belastung mir aber bekannt sein müssen) und hätte dann eine andere Altersvorsorge gewählt.
Insofern werde ich gegenüber denjenigen diese andere Form der Altersvorsorge gewählt haben, diskriminiert.
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