Bad Münstereifel, 2012 Foto: H.S.
04.12.2015 - von T.K.
Die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium lauten u. a.:
"Außerdem darf der/die Bewerber/-in weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in sein und zum Aufnahmezeitpunkt grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf höchstens drei Jahre begrenzt."
Meine Durchschnittsnote in der Abschlussprüfung (einschl. mündlicher Prüfung) war 92,55 % - allerdings bin ich 46 Jahre alt.
Handelt es sich hierbei um eine Altersdiskriminierung?
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/weiterbildung/a-z-der-weiterbildung/weiterbildungsstipendium-durchstarten-fuer-berufseinsteiger.html
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