29.09.2015
In den Steuerbescheiden für Rentner in den letzten Jahren war der Passus enthalten: "Die Festlegung der Einkommensbesteuerung ist vorläufig hinsichtlich - der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrente im Sinne des § 22"
Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, die Entscheidung nicht anzunehmen (Ende September 2015: 2 BvR 2683/11, 2 BVR 1066/10 und 2 BVR 1961/10,)
Gründe:
die angeführten Gründe des Gerichts sind:
Verweis auf die Historie der Forderungen der Gerichte seit 1980 an die Regierungen, eine Besteuerung der Renten einzuführen.
Im Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Streitjahr 1996 fest, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG einerseits und der Renten nichtselbständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 EStG andererseits mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Zur Vorbereitung der gesetzlichen Neuregelung wurde eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die am 11. März 2003 ihren Abschlussbericht erstattete (vgl. Abschlussbericht der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, BMF-Schriftenreihe, Bd. 74, 2003).
Erläuterungen:
Die Erläuterungen des Gerichts erstrecken sich in allen 3 Fällen über viele Seiten. Es wird erklärt, warum die Kläger keinen Anspruch auf Anerkennung Ihrer Klagen haben.
Abschluß des Verfahrens: Die Regierung hat zum Termin das Alterseinkünftegesetz beschlossen!
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