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Thesen und Forderungen für eine moderne Pflegepolitik in Thüringen

Foto: H.S.

17.06.2023 - von Jan Steinhausen

Präambel
Der Landesseniorenrat ist qua Gesetz aufgefordert, Stellungnahmen zu Themen abzugeben, die für Seniorinnen und Senioren wichtig sind. Die Pflege ist für Ältere ein existentieller Bereich. Sie sind - statistisch gesehen wird mehr als jede zweite Person in Deutschland im Laufe ihres Lebens einmal pflegebedürftig! – von Pflege selbst betroffen. Und sie sind selbst Pflegende. Es geht aber nicht nur um die Älteren. Die meisten Menschen, die als Angehörige pflegen, sind im mittleren Alter. Auch die in professionellen Settings Pflegenden sind zumeist im mittleren Alter.

So gut wie alle, die mit Gegenständen der Pflege befasst sind, sind oder werden von Pflege
betroffen sein. Jeder redet über seine Gegenwart und seine eigene Zukunft. „Wie wollen wir, wie möchte ich gepflegt werden?“ Die (potentielle) Betroffenheitsperspektive sollte
Empathieressourcen für das Thema der Pflege freisetzen.

Die vorliegenden Thesen, die die bisherigen fortschreiben, erweitern die Perspektiven. Sie sind keine vordergründige Kritik an der Pflegepolitik in Thüringen. Eher konstatieren sie, dass eine solche nach wie vor nicht formuliert und profiliert ist. Wir halten das nach einer achtjährigen Regierungszeit, in der zweifellos wichtige sozialpolitische Projekte und Programme realisiert wurden, angesichts der Herausforderungen im Pflegebereich für einen bedenklichen Befund, zumal es an Hinweisen und Empfehlungen ganz gewiss nicht mangelte.

Insofern richten sie sich auf die unmittelbare Gegenwartsbewältigung sowie die Zukunft. Sie plädieren dafür, ohne dass ihnen ein apodiktischer Anspruch unterstellt werden darf, dass eine kohärente Landespolitik für die Pflege unter Einbeziehung der involvierten Akteure formuliert wird.

Das in der Überschrift verwendete Attribut „modern“ versteht sich als ein konträres Attribut zu „neoliberal“ und ist im Sinne von „liberal“ zu interpretieren. Die implizit unterstellte „neoliberale Rationalität“ der gegenwärtigen Pflegepolitik richtet sich nicht gegen die vielen privaten Dienstleister, die insbesondere im ländlichen Raum versuchen, gute Dienstleistungsangebote zu generieren, sondern sie charakterisiert ein Staatsverständnis, das die Pflege als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge dem „Markt“ überlässt und seine Verantwortlichkeit überwiegend auf eine bürokratische Kontrollaufsicht beschränkt. „Modern“ bezieht sich hingegen auf eine Politik, die vom Menschen her denkt, die dessen individuelle Teilhabe und Selbstbestimmung stärkt, die partizipativ formuliert ist, die subsidiäre Impulse setzt, die Verantwortung übernimmt und Handlungsmacht demonstriert.

Der Staat hat auf der Ebene des Bundeslandes für die Pflege kein Unterlassungsmandat. Er ist aufgefordert, sich den Problemen von in ihrer Teilhabe gefährdeten Menschen anzunehmen. Die Pflege ist ein inzwischen normaler Lebensabschnitt, für den die Teilhabegewährung ebenso normal ist oder sein müsste. Diesem Imperativ der Teilhabegewährung hat sich Politik zu verpflichten.

Das aktuelle Forderungs- und Diskussionspapier zu Themen der Pflege setzt die Diskussion aus den Jahren 2018 und 2021 fort. Der Landesseniorenrat hatte in diesen Jahren Thesen für eine moderne Pflegepolitik in Thüringen formuliert, die in verschiedenen Kontexten zirkulierten und diskutiert wurden. Sie wurden mit den sozialpolitischen Vertretern der Fraktionen des Thüringer Landtages diskutiert. Zu einer wirklichen Auseinandersetzung mit Vertretern des für Pflege zuständigen Ministeriums kam es aber nicht, was durchaus die Frage aufwirft, welchen Wert deliberative Bemühungen haben. Wir können unterstellen, dass die Pandemiebewältigung Ressourcen weitgehend absorbierte.

Das Forderungs- und Diskussionspapier formuliert Vorschläge und Forderungen. Diese sind nicht „aus der Luft gegriffen“. Die wesentlichen Quellen sind die profunden empirischen
Untersuchungen und Studien der Kranken- und Pflegekassen, die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege sowie der Siebte Altenbericht. Insofern verwundert es, dass diese Dokumente in Thüringen offenbar keinen Nachklang und keine Wirkung erzielten.

Die vorliegenden Thesen beziehen sich überwiegend auf den Freistaat Thüringen und seine
Kommunen. Sie verstehen sich als Diskussionsbeitrag. Sie richten sich an die Landespolitik und -verwaltung, die für die Pflege Verantwortung tragen, des Weiteren an Verbände und Akteure in der Pflege, nicht zuletzt an Betroffene und pflegende Angehörige und deren
Interessenvertretungen.


Kurzfassung
A. Thesen und Forderungen für eine moderne Pflegepolitik in Thüringen -
Zusammenfassende Thesen und Forderungen


1. Zur Situation

In den letzten drei Jahren sind mit Bezug auf Thüringen im Bereich der Pflege verschiedene
Prozesse in Gang gekommen, die sich auf struktureller und Verordnungsebene nachweisen lassen.
Diese Veränderungen und Entwicklungen sind substantiell und zu würdigen. Sie sind aber nicht ausreichend. Die landespolitischen Aktivitäten werden den Herausforderungen in der Pflege nicht gerecht. Die Coronapandemie hat in verschiedener Hinsicht gravierende und systemische Schwächen des Pflegesystems offengelegt, die auf strukturelle Defizite in der Langzeitpflege weisen. Die Situation in der Langzeit- und in Teilen auch der Krankenhauspflege hat sich seit der Pandemie in Teilen dramatisch verschärft. Insofern gibt es Handlungsbedarf.

2. Exklusionsgefährdung von Menschen mit Pflegebedarf

Pflegebedürftige Menschen gehören zu einer der größten Gruppen von Menschen, deren
Teilhabemöglichkeiten beschränkt und gefährdet sind. Sie sind häufig eher Teil einer
ökonomischen Versorgungs- und Verwertungskette als das Ziel von Politik. Einen Menschen in
einer existentiellen Situation auf einen Kundenstatus von standardisierten Leistungsangeboten zu reduzieren, beraubt ihn seiner Personalität. Er wird zum Objekt staatlich reglementierter Dienstleistungen.
Notwendig ist eine ganzheitliche Wahrnehmung von Menschen mit Pflegebedarf und deren
Angehörigen, die deren Leben nicht auf die Pflege reduziert. Notwendig ist des Weiteren auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention eine inklusive Pflegepolitik, die die individuellen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen wahr- und ernstnimmt.

3. Die Pandemiebewältigung in der Pflege

Die Exklusionsvalenzen des deutschen Pflegesystems haben sich während der Coronakrise
verschärft. Ins Gewicht fielen Isolierungsmaßnahmen und Menschenrechtsbeschränkungen, die
Reduktion von Versorgungsangeboten, eine medizinische und therapeutische Unterversorgung
sowie die trotz gravierender Schutzmaßnahmen hohe Sterblichkeitsrate in Pflegeeinrichtungen.
Die Pandemie hat verschiedene Schwächen des Pflegesystems offengelegt.
Notwendig ist, dass die für den Pflegebereich in Thüringen getroffenen Maßnahmen im Nachgang adäquat bewertet werden. Das schließt eine Fehleranalyse und eine Analyse der
Menschenrechtsverletzungen im Pflegebereich ein. Notwendig ist des Weiteren, dass ein System von Schutzmaßnahmen entwickelt wird, das die humanitären Standards in Krisensituationen nicht außer Kraft setzt.

4. Moderne Pflegepolitik und Armut

Die gegenwärtige Konstruktion der Pflegeversicherung verweist auf verschiedene mit der
Finanzierung der Pflegeversicherungen zusammenhängende Dilemmata, vor allem aber auf
systemische Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten insbesondere gegenüber Frauen, die Care-Arbeit leisten und die von Pflegebedürftigkeit und Pflege selbst viel stärker betroffen sind als Männer. Die Pflege wird ganz generell, ob man selbst gepflegt wird oder ob man Angehörige pflegt, zu einem Armutsrisiko, das in nicht geringem Umfang auch von Sozialhilfeträgern getragen werden muss, und führt zu einer eklatanten Teilhabegefährdung.
Solche Befunde sind nicht hinnehmbar. Notwendig ist aus unserer Sicht eine solidarische Reform der Pflegeversicherung, durch die hochaltrige Menschen aus Einkommenssicht nicht in strukturell verursachte Armut fallen. Wir erwarten eine Position des Freistaates, die auch hinsichtlich der Finanzierung von einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung ausgeht.

5. Diversität und die Notwendigkeit einer differenzierten Berichterstattung

Es fehlt – bezogen auf Thüringen, obwohl es verschiedenste Sozialberichte gibt – eine elaborierte Berichterstattung über die Lebenssituation von Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen sowie über die aktuellen und künftigen Bedarfslagen. D. h., die Bereitstellung/Erhebung von Pflegedaten in Thüringen ist unzureichend. Auch die Sozialämter verfügen über keine adäquaten Instrumente, Pflegedaten im kommunalen Bereich zu erfassen. Die Kommunen wissen nicht, wer pflegebedürftig ist und wer Angehörige pflegt. Eine Auskunftspflicht von Dienstleistern besteht nicht. D. h., Sozialämter besitzen in der Regel keine Daten über den Auslastungsgrad von Pflegeeinrichtungen, über freie Plätze in Pflegeheimen, über den aktuellen Fachkräftebedarf, über die Kündigung von Pflegeverträgen wegen Personalmangels, über die Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme von Pflegeleistungen.
Notwendig ist sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene eine differenzierte
Berichterstattung über die Situation pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger
sowie über die Leistungsangebote in der Pflege und Pflegeprävention. Sie muss darstellen, wo es Angebotsdefizite, Gefährdungen, Unterversorgung, Investitionsbedarfe u. dgl. gibt. Sie ist gesetzlich zu regeln.

6. Pflegeplanung und Pflegepolitik

Während es für die wichtigsten sozialen Bereiche Planungsverpflichtungen gibt, fehlt diese für den Pflegebereich vollständig. Sie ist weder etabliert noch gibt für die kommunale Verwaltung überhaupt eine definierte Verantwortlichkeit für die Pflege oder eine Altenhilfe- bzw. Pflegeplanung. Sie ist notwendig, weil ein Fachkräftemangel besteht, die Angebotssteuerung nicht adäquat funktioniert und Teilhabegefährdungen drohen und bestehen. Vor diesem Hintergrund muss es eine Planungsverpflichtung für das Land und die Kommunen geben, die in einem Alten- und Pflegegesetz zu regeln ist. Eine adäquate Bedarfserhebung ist Voraussetzung für die Formulierung einer modernen Pflegepolitik, die in Thüringen nicht konturiert und formuliert ist. Es fehlen politische Leitziele, eine Pflegestrategie und Maßnahmen, die koordiniert umgesetzt werden.
Notwendig ist die Konturierung einer Landespflegepolitik. Sie muss fokussiert sein auf die
häusliche Pflege, die Unterstützung pflegender Angehöriger und eine kommunale unterstützende Infrastruktur, alternative ambulante Wohnformen für die Langzeitpflege, auf Prävention sowie die Verhinderung und das Hinausschieben von Pflegebedürftigkeit auf ein höheres Lebensalter.

7. Prävention und Gesundheitsförderung vor Pflegebedürftigkeit und in der Pflege

Pflegepolitik nimmt ihren Ausgangspunkt nicht bei fatalistischen Pflegeszenarien, sondern bei Gesundheitsförderung und Prävention: „Prävention vor Rehabilitation vor Pflege“. Es geht um Prävention vor Pflegebedürftigkeit. Sie hat das Ziel, Pflege zu verhindern oder Pflegebedürftigkeit auf ein höheres Lebensalter hinauszuschieben. Des Weiteren geht es um Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende.
Notwendig ist eine KEHRTWENDE der Pflegepolitik. „Eine Kehrtwende kann nur durch die
konsequente Umsetzung gesundheitsförderlicher und präventiver sowie rehabilitativer
Maßnahmen erreicht werden“ (Pflege-Report 2021, S. 100). Dabei erscheinen Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere auch dann notwendig, wenn ein Pflegefall
eingetreten ist.

8. Subsidiarität und kommunale Verantwortung für die Pflege

Pflegepolitik ist im Kern subsidiär. Subsidiarität stärkt demokratische und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Kommunen. Sie orientiert auf die Familie, auf Nachbarschaften, Quartiere, Vereine und andere Formen der Selbstorganisation.
Die Kommunen spielen dabei, insbesondere aber für die Absicherung der Daseinsvorsorge eine
entscheidende Rolle. Die Pflege gehört dazu. Handlungsfelder der Kommunen im Bereich der
Pflege sind für die Kommunen: die Sicherstellung, den Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten örtlichen pflegerischen Versorgungsstruktur, die Entwicklung und Förderung einer lokalen Sorgekultur und die Entwicklung neuer Pflegewohnformen, insbesondere ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute und mit Serviceleistungen verbundene Wohnformen. Sie haben in diesem Zusammenhang eine Planungs-, Sicherstellungs- und Vernetzungsverantwortung. Diese Aufgaben sind durch das Land gesetzlich zu regeln und durch ein entsprechendes Programm zu unterstützen.

9. Das Landesprogramm für das solidarische Zusammenwirken der Generationen (LSZ) – ein
Landesprogramm für Pflege

Das Landesprogramm für das Solidarische Zusammenwirken der Generationen ist in seiner
Systemlogik und Zielstellung ein deutschlandweit singuläres Förderprogramm, dessen Modernität sein subsidiärer Ansatz ist.
Angesichts der gravierenden Herausforderungen in der Pflege, der existentiellen Lebenslagen im hohen Alter, der Bedeutung der Sorgearbeit von pflegenden Angehörigen bei extremsten Belastungen sowie der dem Pflegebereich inhärenten Logik ist ein vergleichbares
Landesprogramm für Pflege sinnvoll, das die Absicherung einer ergänzenden Pflegeinfrastruktur, die Unterstützung neuer Versorgungs- und Wohnformen sowie die Unterstützung von pflegenden Angehörigen zum Ziel hat.

10. Interessenvertretungen von Menschen mit Pflegedarf sowie von Pflegenden
Befunde

Menschen mit Pflegebedarf gehören zu der Gruppe von Menschen, die von
Teilhabebeschränkungen am stärksten bedroht sind. Kommunikationsreduzierte, betreuungsarme
und relativ geschlossene Pflegesettings (die häusliche Pflege ist hier inbegriffen) sind verbreitet.
Gewaltphänomene sind keine marginale Erscheinung. Die Selbstvertretungsmöglichkeiten in
sozialen Organisationen sind gering und entfalten entsprechend wenig Wirkung.
Notwendig ist, dass die Interessenvertretung von Menschen mit Pflegebedarf und pflegenden
Angehörigen gesetzlich geregelt und gestärkt wird. Sie kann explizit im Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren und im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geregelt werden. Alternativ und besser: in einem Altersstruktur- oder Pflegegesetz.

11. Landesgremien für Pflege

Es gibt ein landespolitisch relevantes Gremium, das auf Pflegepolitik Einfluss nehmen könnte: den Landespflegeausschuss. Er dient allerdings lediglich der Beratung über Gegenstände, die sich aus dem SGB XI ergeben. Er ist in seiner Zusammensetzung und inhaltlichen Orientierung in der bestehenden Weise nicht mehr zeitgemäß.
Deshalb bedarf es einer Landespflegekonferenz, die explizit politisch agiert, die dauerhaft etabliert und gesetzlich geregelt ist, die sich um existentielle Belange von Menschen auf einer politischen Ebene kümmert und die dem Gesetzgeber entsprechende strategische Optionen offeriert. Ihr gehören außer den Leistungserbringen und den Pflegekassen vor allem kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Interessenvertretungen an, des Weiteren aber auch Vertreter der Hausärzte und Krankenhäuser. Anliegen einer Landespflegekonferenz wäre die Diskussion einer modernen, präventions- und inklusionsorientierten, auf die Rolle der Kommunen orientierenden Pflegepolitik mit dem Fokus auf deren kommunale Verantwortung in der Pflege und entsprechende Politikempfehlungen.

12. Die Pflegenden

Es geht um familial Sorgende, d. h., insbesondere um pflegende Angehörige, sowie professionell Pflegende. Es bedarf einer Hinwendung der Landespolitik zur häuslichen Pflege und zu ambulanten Versorgungssettings.
Ohne Angehörigenpflege geht im deutschen Pflegesystem nichts. Ca. 80 % der Pflegebedürftigen werden in Deutschland und Thüringen innerhalb der Familie gepflegt, betreut und versorgt. Notwendig ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, des Weiteren ein Rechtsanspruch auf unterstützende Leistungen, der landesgesetzlich zu regeln ist, weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bedarfsgerechte Angebote für Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, Rechtsinformationen und Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch, präventive Beratung und Begleitung bei Pflegegrad 1, um häusliche Pflegesettings zu ermöglichen und zu stabilisieren, den unkomplizierten Zugriff auf personelle Beratungs-, Hilfe- und Unterstützungsressourcen, bei Notsituationen, nach Krankenhausaufenthalten, um Erholung und
Freizeit zu ermöglichen u. a. m.
Der Mangel an Menschen, die beruflich Menschen pflegen und betreuen, ist eklatant.
Als Optionen galten und gelten:

- Gehaltssteigerungen, die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Wertschätzung für
Pflegende
- ein Imagewandel der Pflege
- die Fachkräftegewinnung im Ausland
- Zugangserleichterungen für Menschen, die im Pflegeberuf tätig sein wollen
- die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“
Es geht aber auch um eine Gesamtstrategie, um die Förderung präventiver Potentiale und um eine neue Kultur des Pflegens.


Jena, Mai 2023
Dr. Jan Steinhaußen (Landesseniorenrat Thüringen) steinhaussen @ landesseniorenrat-thueringen.de
Trägerverein: Verein zur Förderung von Mitwirkung und Teilhabe älterer Menschen in
Thüringen e.V.

Die Langfassung des Papiers erhalten Sie beim Landesseniorenrat Thüringen

Quelle: Landesseniorenrat Thüringen