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23.02.2018 - von H.S.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Patienten nicht das Recht haben, die internen Unterlagen eines Krankenhauses einzusehen. (AZ: 7 U 202/16). Eine Patientin, die nach einer Darmoperation eine Entzündung im Bauch bekam, hatte die Vermutung, dass diese durch mangelnde Hygiene in der Klinik ausgelöst worden war. Sie verklagte die Klinik und forderte Informationen über deren Vorschriften und Betriebsabläufe. Das Gericht entschied, dass die Frau lediglich Anspruch auf die Informationen habe, die in ihren eigenen Behandlungsunterlagen zu finden sind.
"In der Rechtsprechungsdatenbank stehen die als veröffentlichungswürdig erachteten Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg" . Das Patientenfeindliche Urteil stand bis zum 25.2.2018 NICHT in der Rechtsdatenbank!
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