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Altersdiskriminierung beim Kunstpreis des LVR: Wann ist endlich Schluß damit?!

Foto: H.S.

04.05.2018 - von Hanne Schweitzer, Helmut Lorscheid

Einen feinen Angriff auf die Altersdiskriminierung beim Frauenkulturpreis, den der Landschaftsverband Rheinland (LVR) alle zwei Jahre ausschreibt und vergibt, schickte Helmut Lorscheid, Journalist bei der Zeitschrift "Atelier", an die Leiterin des LVR-Landes-Museums in Bonn. Der Preis wird für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der bildenden Kunst verliehen. Er will das künstlerische Schaffen von Frauen hervorheben und fördern - und der nach wie vor bestehenden strukturellen Benachteiligung von Frauen im Kunstbetrieb entgegenwirken. Der Frauenkulturpreis des LVR ist mit 5.000 € dotiert. Dazu erhält die Preisträgerin eine Einzelausstellung in einem der Museen des LVR, zu welcher der LVR einen begleitenden Katalog produziert. So weit, so gut. Aber dann kommt´s:
"Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter
als 40 Jahre sind."


Lorscheid schreibt:
[i]"Sehr geehrte Frau Dr. Uelsberg,
wenn ich den Angaben in Wikipedia glauben darf, sind Sie am 1. Januar 1955 geboren und seit 2004 Direktorin des LVR-LandesMuseums in Bonn. Sie wurden also mit 49 Jahren Direktorin des LVR Museums.

Wahrscheinlich fühlten Sie sich dieser Aufgabe gewachsen - obwohl Sie die 40 deutlich überschritten hatten. Auch Dr. Kornhoff war bereits 40, als er Leiter des Arp-Museums wurde und Dr. Achim Sommer war auch bereits 49 Jahre alt, als er in Brühl Direktor wurde.

Sie fühlen sich wahrscheinlich ebenso wenig zu alt für Ihre Aufgaben, wie die deutlich älteren Künstler Richter, Baselitz und Lüpertz für die ihre. Zumindest ist mir von den dreien keine entsprechende Äußerung bekannt.

Also wenn es unbestritten gute Künstler im hohen Alter gibt und Sie sich im Alter von über 40 Jahren noch in der Lage sehen, eine Jury zu bilden, um einen "Frauenkulturpreis" zu vergeben, warum dürfen dann die Teilnehmerinnen höchstens 40 Jahre alt sein?

Die Diskussion über Altersgrenzen für Kunstpreise ist ja nicht ganz neu und es verwundert mich, dass es eine solche Altersgrenze im Bereich der öffentlichen Verwaltung überhaupt noch gibt.

Dass in der Jury alle möglichen älteren Männer sitzen, statt beispielsweise jemand von der GEDOK oder vom Frauenmuseum stört mich als weiterer Punkt, den ich aber hier nicht vertiefen werde.
"
Helmut Lorscheid

Museumsleitung des LVR nicht zuständig für Auswahl der PreisträgerInnen
Zuständig für die Auswahl der KünstlerInnen für den Kulturpreis des LVR sind:
- das Dezernat 9 „Kultur und Landschaftliche Kulturpflege“ des Landschaftsverbands, das von Milena Karabaic (40+) geleitet wird, und
- die dem Dezernat 9 untergeordnete Abteilung "Museumsberatung/ Kulturförderung/Auszeichungen.

Werden aber dort auch die Bedingungen der Ausschreibung festgelegt? Oder gibt es beim LVR, immerhin einer Einrichtung der kommunalen SELBSTverwaltung, politische EntscheiderInnen, die ein oder auch zwei Wörtchen bei der Auswahl mitzureden haben? Auf eine Stellungnahme des Dezernats 9 im LVR-Rheinland, das vom Büro gegen Altersdiskriminierung angeschrieben wurde, sind wir gespannt. H.S.

Antwort des Fachbereichs Kommunikation des Landschaftsverbands Rheinland vom 11.Mai 2018
"Der Frauenkulturpreis des LVR wird seit 2015 alle zwei Jahre vergeben. Unabhängig davon, ob die isolierte Betrachtung eines Preises eine belastbare Aussage zur Diskriminierungswirkung zulässt, lassen die Richtlinien auch die Vergabe an Künstlerinnen zu, die älter als 40 Jahr sind. Hier heißt es: Der Preis richtet sich vorrangig an bildende Künstlerinnen, die nicht älter als 40 Jahre sind. Bewerberinnen müssen mindestens zwei Jahre im Gebiet des LVR leben und / oder arbeiten und eine künstlerische Ausbildung und / oder Ausstellungserfahrung nachweisen.

Mit der Formulierung der Förderrichtlinien beabsichtigte der LVR die bestehenden Stipendien – und Förderprogramme zu ergänzen. Diese richten sich oftmals an Künstlerinnen, die gerade erst die Akademien verlassen haben. Sie dienen damit der unmittelbaren Nachwuchsförderung. Speziell für den folgenden Lebensabschnitt stehen deutlich weniger Preise und Förderungen zur Verfügung, obwohl die Künstlerinnen in dieser oft durch Kindererziehung geprägten Zeit mit größeren Vorbehalten konfrontiert werden. Hier stoßen sie an die bekannten gläsernen Decken. Aus diesem Grund hat der LVR hier einen Förderschwerpunkt gesetzt."

Link: Altersdiskriminierung bei Künstlerstipendien
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, Zeitschrift Atelier, LVR