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Frühlingserwachen statt AGG-Reform verschlafen

Foto: H.S.

29.04.2024 - von Ottmar Miles-Paul

"Frühlingserwachen statt Reform verschlafen", mit diesem mahnenden Hinweis sind vor kurzem 39 Blumensträuße vom Bündnis AGG Reform Jetzt an die zuständigen Ministerien, Abgeordneten und Beauftragten des Bundes verschickt worden. 26 Sträuße gingen an den Bundestag, 3 Sträuße ans Kanzleramt, 3 Sträuße ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 3 Sträuße ins Justizministerium, 3 Sträuße ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und 1 Strauß ans Bundesministerium des Innern und für Heimat. Darauf hat das Bündnis AGG Reform Jetzt hingewiesen, das sich für die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP versprochene und längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stark macht.

Der bunte Blumenstrauß soll die Verantwortlichen daran erinnern, dass die Umsetzung der AGG-Reform noch aussteht. Deshalb wurde dem Strauß auch eine Karte das Bündnis beigefügt, auf der u.a. zu lesen ist: „Diskriminierung spaltet – Demokratie vereint!“

Das Bündnis AGG Reform Jetzt, das rein ehrenamtlich und ohne nennenswerten finanziellen Ressourcen koordiniert wird, weist in einer Rundmail im Zusammenhang mit der Aktion darauf hin, dass bewusstseinsbildende und öffentlichkeitswirksame Aktionen wie diese Geld kosten und verweist auf das Spendenkonto des Bündnis AGG Reform Jetzt. Dieses wurde beim NETZWERK ARTIKEL 3 angesiedelt, das die Kampagne, wie viele andere Verbände, von Anfang an unterstützt. Spenden können also an das NETZWERK ARTIKEL 3, IBAN: DE17 1001 0010 0900 9441 03, BIC: PBNKDEFF gerichtet werden.

Bei den vielfältigen Aktivitäten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen, die noch bis 12. Mai 24 Kobinetin vielen Regionen Deutschlands durchgeführt werden, steht die Forderung nach der Verankerung der Barrierefreiheit und angemesser Vorkehrungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) mit der Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit im Mittelpunkt.

Quelle: Kobinet