Sie sind auf der ersten und ausführlichsten Seite zum Thema Altersdiskriminierung. 2010 wurde die Seite 2.05 Millionen mal aufgerufen. Das belegt die Brisanz des Themas und wertschätzt die professionelle Arbeit von Redaktion und Webmeister.
Obwohl wir inzwischen sogar hier im Land ein GESETZ GEGEN DISKRIMINIERUNG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, abgekürzt AGG) haben, schützt es uns lediglich vor Altersdiskriminierung im Arbeits- und Berufsleben (von den üblichen Ausnahmen abgesehen), beim Abschluss von privaten Versicherungen (es sei denn, diese kann Altersdiskriminierung versicherungsmathematisch begründen) und bei Massengeschäften (damit ist z.B. der Kauf einer Flasche Bier gemeint). In allen anderen Fällen können nach wie vor ANDERE darüber entscheiden, ob Sie das „richtige” oder das „falsche” Alter haben.
Fühlen Sie sich ermutigt, gegen diskriminierende Verhaltensweisen, Vorschriften oder Regelungen anzugehen. Schaffen Sie Öffentlichkeit! Holen Sie Altersdiskriminierungen ans Tageslicht. Informieren Sie uns über Ihr Erlebnis, über ihre Gegenmaßnahme oder Konsequenz! Werden Sie LAUT und LÄSTIG!
Denken Sie immer daran: Das Recht auf Gleichbehandlung ist ein Grundrecht!
Hanne Schweitzer
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