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Altergrenze für Ärzte: Vorsorgeuntersuchungen passé

16.10.2005 - von Dr. Pitzken

Ein neuer Fall von Altersdiskriminierung kommt von der LVBG (Landesverband Rheinland-Westfalen der gewerblichen Berufsgenossenschaften) mit Schreiben v. 12.10.05:

" ...durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes Rheinland-Westfalen der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden Ermächtigungen für die Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen in Anlehnung an die Regelung im Kassenarztrecht nur noch bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres ausgesprochen. ..."

Auf meine Beschwerde per Fax, eine Altersdiskriminierung nicht hinzunehmen, meldete sich die LVBG tel. und erklärte, das beträfe mich nicht persönlich. Die alten Ermächtigungen gälten ja weiter, nur bei neuen Ermächtigungen, ...

Ich erklärte der Sekretärin, auch das wäre eine Altersdiskrimnierung, wenn auch nicht für mich, so doch für anderen Kollegen. Ausserdem hätte der Vorstand keinerlei Recht, Verfügungungen in Anlehnung an die Kassenarztverhältnisse zu erlassen. ... Ich bäte um schriftliche Zurücknahme. Bisher erfolgte nichts.

Quelle: Mail an die Redaktion

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