Diskriminierung melden
Suchen:

Mütterrente wird aus Rentenkasse finanziert, nicht vom Bund

Foto: H.S.

20.05.2019 - von Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V

Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und SPD haben im November 2018 gegen das folgende Gesetz verstoßen: Sozialgesetzbuch VI § 177 (1) Kindererziehungszeiten: „Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund bezahlt.“ Übersetzt heißt das: Die Mütterrenten I und II müssen aus Steuereinnahmen finanziert werden.

Damit die Schuldenbremse (Grundgesetz Art. 109 (3)) nicht verletzt wird, und Besserverdienende besser gestellt bleiben, werden die Mütterrenten I + II nicht aus Steuermitteln sondern aus der Rentenkasse bezahlt. Bis zum Jahr 2030 wird die Rentenkasse deshalb um 137 Milliarden Euro erleichtert.

CDU/CSU und SPD stimmen Gesetzesverstoß mit überwältigender Mehrheit zu
Die Folge: Erwerbstätige mit eigenen Alterssicherungssystemen (Anwälte, Apotheker, Ärzte, Unternehmer und Politiker), die NICHTS in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, erhalten die Mütterrente I + II aus der gesetzlichen Rentenkasse bezahlt. Die Mütterrenten für die pflichtversicherten ArbeitnehmerInnen werden ebenfalls aus der Rentenkasse gezahlt, das heißt: Die Pflichtversicherten zahlen ihre Mütterrenten selbst.

Das ´Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.` hat im März 2019 eine E-Mail und Briefaktion gestartet, bei der alle Abgeordneten der Oppositionsparteien, sowie zwei Institutionen nach ihrer Ansicht zu dem Gesetzesverstoß befragt wurden.

- Die Abgeordneten von AfD / FDP / Linke / Grünen gaben an, für die vollständige Finanzierung der Mütterrente I + II aus Steuermitteln zu sein.
Auffällig war, dass sie keine persönliche Meinung vertraten, sondern auf Rentenexperten verwiesen oder sich hinter der Fraktionsmeinung versteckten.

- Die ´Kommission Verlässlicher Generationenvertrag` antwortete: "Kritik und Ansichten zu aktuellen Gesetzestexten gehören nicht zum Aufgabengebiet der Kommission".

- Der ´Bundesvorstand Deutsche Rentenversicherung Bund` antwortete: "Alle Mehrausgaben, die der Deutschen Rentenversicherung durch die Finanzierung zusätzlicher Mütterrenten entstehen, müssen sach- und systemgerecht aus Steuermitteln finanziert werden".

Bundesverfassungsgericht gefragt
Das ´Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.` hat den Oppositionsparteien vorgeschlagen, vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, ob die Gesamtbelastung der Beitragszahler von zusätzlich ca. 137 Mrd. Euro bis 2030 dem „Bemühen des Gesetzgebers, die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten“, entspricht.

Weitere Plünderung der Sozialkassen geplant
Die nächste Runde bei der Plünderung der Sozialkassen ist mit der Finanzierung der „Grundrente“ aus der Kranken- und Arbeitslosenversicherung bereits geplant. Regierungsparteien, die solche Ungerechtigkeiten gegen die Interessen von ca. 60 Mio. Bürgern (ca. 40 Mio. Beitragszahler und ca. 20 Mio. Rentner ) zum Vorteil einer kleinen, gut versorgten Elite verabschieden, sind bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr wählbar !

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. www.beitragszahler-rentner.de Email Heinritz@beitragszahler-rentner.de
Kooperationsgemeinschaft „Soziale Sicherung in Deutschland“
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. E-Mail: kontakt@beitragszahler-rentner.de
Betriebsrentner e.V. E-Mail: info@betriebsrentner.de
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. E-Mail: info@adg-ev.de
Büro gegen Altersdiskriminierung E-Mail: baldis@gmx.net

Link: Woher kommt das Geld für die Mütterrente?
Quelle: Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner