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ADAC: Auslands-Krankenversicherung ab 65 teurer

01.04.2005 - von ADAC

Die neuen Altersgrenzen in den Versicherungsbedingungen für den ADAC-Auslands-Krankenschutz lauten nach dem Stand am 1.4.2005 wie folgt:

1.
Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 66 Jahre werden, müssen Sie einen höheren Beitrag zahlen.

Der Einzelvertrag mit Verlängerung kostet dann beim ADAC statt bisher 12,00 Euro dann mehr als das Doppelte, nämlich 28,00 Euro. Eine Begründung dafür wird nicht geliefert.

2.
Wenn Sie KEIN ADAC-Mitglied sind, endet der Vertrag automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem sie 76 Jahre werden.

3.
Als ADAC-Mitglied können sie diese Verträge abschließen, wenn Ihr Wohnsitz bei Vertragsabschluß innerhalb der Staaten der Europäischen Union liegt, und Sie zu diesem Zeitpunkt NOCH NICHT 76 Jahre alt sind. Diese Altersbegrenzung gilt nicht, wenn Sie bei Vertragsabschluss bereits seit mindestens drei Jahren ADAC-Mitglied sind.

4.
Ohne ADAC-Mitgliedschaft können Sie diese Verträge abschliessen, wenn Ihr Wohnsitz bei Vertragsabschluß in Deutschland liegt und Sie zu diesem Zeitpunkt NOCH NICHT 66 Jahre sind.

5.
Verträge nur für ein Jahr sind sind nur möglich, wenn Sie noch nicht 66 Jahre alt sind.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2886
Quelle: ADAC Versicherungsbedingungen

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10.03.2005: HUK-Coburg: Keine Zusatzpflegeversicherung
19.01.2005: DAK + DBV-Winterthur: Zu alt für Zusatzversicherung
27.09.2004: Versicherungen + Altersgrenzen: Stand 09/04

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