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Freiheitsberaubungen in Altenheimen müssen untersucht werden !!!

Foto: H.s.

20.05.2020 - von T.Preuß

Am 14.05.2020 erschien auf ntv ein Artikel, in welchem die UN-Menschenrechtskommissarin als „geschockt über die Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes in Altenheimen“ beschrieben wird. Sie habe alle Länder der UNO beauftragt, den Gesundheitsschutz in Altenheimen zu analysieren und zu verbessern.

In der BRD haben nahezu alle Altenheime während des Besuchsverbotes zeitgleich auch eine Ausgangssperre für ihre Bewohner verhängt. Ob seitens der Gesundheitsämter, der Ordnungsämter hierfür eine schriftliche Beauftragung oder eine Ermächtigung zum Erlass und Vollzug einer solchen freiheitsentziehenden Maßnahme (in der Regel 5 Wochen!) erlassen worden waren, ist höchst zweifelhaft.

Im Falle einer nahen Angehörigen lagen diese Voraussetzungen nicht vor, auch nicht die des Paragrafen 1906 BGB. Nach derzeitiger Lage schätze ich, dass dieses Altersheim eine Freiheitsberaubung nach Paragraf 239 StGB begangen hat.

Wenn nun die UN-Kommissarin fehlende „Auflagen“ an den Altenheime kritisiert, befürchte ich, dass die Freiheitsrechte der Altenheimbewohner zukünftig noch mehr eingeschränkt werden, als bislang.

Das ist auf jeden Fall abzuwenden! Ich bitte Sie, sich in die Untersuchungen und Beratungen aktiv einzuschalten. Eine solche Ausgangsbeschränkung, rechtswidrig, darf sich nicht wiederholen!
Mit freundlichen Grüßen,

Quelle: Mail an die Redaktion