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Diskriminierung durch Arbeitsvermittlung ZAV

02.01.2006 - von Hanne Schweitzer

Wer zwischen 18 und 35 Jahre alt ist, kann sich bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Gesucht werden Animateure. Die ZAV führt dazu im Januar und Februar 06 Castings (!) in verschiedenen Städten durch.

1. :
Wieso veranstaltet die Agentur Castings?

2. :
Kennt die Agentur nicht die EU-Vorschriften zum Verbot von Altersdiskriminierung? EU-Ruchtlinie 78 verbietet die Angabe von Altersgrenzen und Altersvorgaben in Stellenangeboten.

3. :
Weiß die Agentur nicht, dass Öffentliche Stellen besonders gehalten sind, EU-Richtlinien auch dann einzuhalten, wenn es noch kein nationalstaatliches Gesetz gibt?!

Bewerben und sicherlich auch Antworten auf die Fragen holen, können Sie (sich) unter: 0228/713-1464

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1397
Quelle: FAZ 31.12.05