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Digitale Altersdiskriminierung im Parkhaus schnell + freundlich beendet

Foto: H.S.

17.07.2023 - von Herr P., Herr W.

Seit Jahren nutzt Herr W. als Schwerbehinderter mit dem PKW das ParkCenter Treptow. Die Kosten für das Parken konnte er stets am Kassenautomat bezahlen. Laut Information auf der Webseite der Firma ist das Parken des PKWs im Parkhaus aber plötzlich nur noch mit "APCOA Flow" über ein Smartphone zu bezahlen. Da Herr W. ein solches Telefon nicht nutzt, bedeutet das für ihn, dass er in diesem Parkhaus nicht mehr parken kann, denn eine andere Möglichkeit der Bezahlung wird nicht genannt.

Herr W. schreibt an die Firma eine Mail: "Demnächst habe ich wieder einen Arzttermin in einer Praxis in Ihrem Haus und könnte den Behindertenparkplatz nicht nutzen. Stimmen diese Beschränkungen beim Parken? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar."

Schon drei Tage später bekommt Herr W. eine freundliche Antwort. Herr P. schreibt ihm per Mail:

"Guten Tag Herr W.,
aktuell kann man nur per App und Smartphone bezahlen.

Wir sind aktuell dabei einen Bezahlautomaten installieren zu lassen. Spätestens Ende Juni, Anfang Juli ist dieser da und Sie können dann über den Automaten den Parkvorgang starten.

Bis dahin dürfen Sie ausnahmsweise kostenlos parken. Das habe ich mir vermerkt."


Über diese freundliche Mail schreibt Herr W.: "Das ist doch mal eine freudige Entscheidung eines Unternehmens!"

Quelle: Herr W..