Foto: H.S.
25.01.2021
Während in Niedersachsen der dortige SPD-Innenminister einen auf Trump machen will und allen Ernstes das Verbot „antifaschistischer Gruppen“ prüfen will, plant die NRW Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz, dass z.B. antifaschistische Aufrufe eine Naziveranstaltung zu behindern, unter Androhung einer Freiheitsstrafe stellen will.
Prigge-Recht unter: Link
Und wer sich noch erinnern kann, dass die Kölner Polizei in der Vergangenheit das bloße Anwesen sein von Gegner/Innen der AfD bei deren öffentlichen Veranstaltungen in Kölner Bürgerzentren mit Abführen und Strafanzeigen zu ahnden versuchte, kann sich ausrechnen, was solch eine Änderung des Versammlungsrechtes bedeuten würde. Gegen diesen massiven Rechtsruck wird auch in Zeiten der Pandemie nur entschlossener und breiter Widerstand helfen.
Niedersächsische Erklärung – Antifaschismus lässt sich nicht verbieten: Link
Die offizielle Lesart für NRW wurde am 23.1. vom Bielefelder Tagblatt vorgegeben. Darin heißt es:
"NRW will klarere Regeln für Demonstrationen
Düsseldorf (IK). NRW soll ein eigenes Versammlungsgesetz bekommen. Ziel ist es, dadurch Regeln auf Versammlun-gen und Demonstrationen klarer zu benennen und so mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Den Entwurf wird Innenminister Herbert Reul (CDU) nächste
Woche im Landtag einbringen. Im Kern sollen Veranstalter und Polizei künftig stärker kooperieren. Versammlungsleiter sollen Versammlungen unterbrechen und Störer ausschließen dürfen. Über ein Veranstaltungsende muss die Polizei zuvor in Kenntnis gesetzt werden."
(Ressort: 4 NW-Politik Quellrubrik: Ausgabe: 101-BI-MW Hauptausgabe)
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