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Arbeitszeit + Alter: Kopplung nicht erlaubt

01.03.2006 - von Hanne Schweitzer

Offener Brief des Büros gegen Altersdiskriminierung!

Sehr geehrter Kollege Frank Bsirske, sehr geehrter Herr Möllring!

Wie wir aus den Medien erfahren, wollen Sie den Streik im Öffentlichen Dienst des Musterländles durch einen "Kompromiss" beilegen.

Die von den Arbeitgebern geforderte Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich soll durch eine Staffelung der Arbeitzeit nach Lebensalter erreicht werden. Was bedeuten würde: Wer jung ist, soll viel arbeiten, wer alt ist, wenig - oder auch umgekehrt. Die Nachrichtenagentur Reuter meldet sogar: "Eine Einigung auf altersmäßig gestaffelte Arbeitszeiten könne Vorbild für andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes sein".

Kollege Bsirske, Herr Möllring! Der Gleichbehandlungsgrundsatz der EU verbietet jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf. Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes umfasst alle Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Auswahlkriterien, der Einstellungs- und Entlassungsbedingungen und des Arbeitsentgelts.

Agieren Sie als kurzsichtige Verhandlungschefs der Tarifparteien nach dem Motto "Augen zu und durch, und nach uns die Sinnflut"?

Kollege Bsirske, Herr Möllring - dieser "Kompromiss" ist keiner. Er ist gegen das Definitive einer Lösung gerichtet. Er verstößt gegen EU-Recht. Dieser "Kompromiss" wird (wie das Teilzeitbefristungsgesetz) spätestens vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) komplett gekippt werden.

Sie wissen das. Warum machen Sie trotzdem solch unseriöse Verhandlungsangebote?

Quelle: Reuter, 28.2.06, FAZ, 28.2.06

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
27.01.2006: Zypries: Schutz vor Altersdiskriminierung im Privatrecht
25.01.2006: Bester Kommentar zur 1. Lesung des ADG
20.01.2006: So war die erste Lesung des ADGs 2006

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