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Direktversicherung: Bestandsschutz nix wert

12.03.2006 - von Hanne Schweitzer

Der Bestandsschutz ist hierzulande NICHTS mehr wert. Das merken Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden im Alter benachteiligt.

Im Gegensatz zu den privat krankenversicherten BürgerInnen in diesem Staat müssen gesetzlich Krankenversicherte wegen des im Jahr 2003 verabschiedeten Gesetzes zur "Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung", das im Januar 2004 in Kraft getreten ist, von ihren "sonstigen Versorgungsbezügen" die vollen Beiträge an die Krankenkasse abführen.

Von den seit 2004 geltenden Zwangsüberweisungen an die Krankenkasse ist AUCH betroffen, wer in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hat, und einen Einmalbetrag aus einer Lebensversicherung, einer Direktversicherung, oder von einem Versorgungswerk erhält. Also nicht nur die Bezieher von Betriebsrenten!

Zur Zeit laufen 59 Musterverfahren gegen diese - von den VolksvertreterInnen mit Mehrheit verabschiedete Belastung. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist verletzt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2095

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25.08.2005: Direktversicherung: Kassenbeitrag rechtens
02.01.2004: Direktversicherung: Voller Beitragssatz ab 01.2004

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