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AGG muss nachgebessert werden

10.07.2006 - von Hanne Schweitzer

Im "Verhandlungsgetümmel" um das AGG hat sich kurz vor Schluß ein peinlicher Fehler eingeschlichen. Durch ihn erhalten Antidiskriminierungsverbände weitaus mehr Rechte als vereinbart. [b]NIcht nur ein Fehler, Herr Steinbeis vom Handelsblatt![/b]

Die unionsregierten Länder und die Mittelstandspolitiker der CDU/CSU-Fraktion hatten auf Änderungen bestanden. Dazu gehörte die Forderung nach Ausschluss der Antidiskriminierungsverbände von der gerichtlichen Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Sie haben sich durchgesetzt, bloß: Vorne ist er raus aus dem Gesetzestext, hinten ist er noch drin.

Michael Fuchs, Mittelstandsbeauftragter der CDU nahm die Nomenklatura in Schutz. Die Beamten des Bundesjustizministeriums hätten das sicher "in der Hitze des Gefechts [/b]schlicht übersehen", meinte er.

Den Bundesrat hat`s sowieso nicht gestört, er ließ das Gesetz, von dem etliche Fehler bereits bekannt sind, passieren.

Quelle: HANDELSBLATT, Montag, 10. Juli