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Altersdiskriminierung durch Versicherungen: Bundesjustizministerium verweist an BaFin

Foto: H.S.

29.04.2024 - von bmj, G.Wollank, H.Schweitzer

Das Bundesministerium der Justiz wäscht seine Hände in Unschuld und stellt sich einen Persilschein aus. Das Bundesjustizministerium hat keinen Fehler gemacht. Wenn überhaupt, dann war es die BaFin ("Beschwerden sind für uns ein wichtiger Indikator“), die zu dem von Herrn Wollank beanstandeten Ergebnis gekommen ist, dass die Tarifierung der Prämien in der KFZ-Versicherung nicht korrekt ist. Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministers der Finanzen Lindner und der wird schon ein Auge drauf haben, schließlich beaufsichtigt die BaFin ja nicht nur die Versicherungen sondern auch die Banken, die Finanzdienstleister und auch den Wertpapierhandel!


Kanzleiabsendung per Mail von bmj.bund.de vom 8. April 2024
WG: § 20 Absatz 2 Satz 2 AGG
An: Gerhard Wollank <7>kanzleiabsendung@bmj.bund.de 8. April 2024
WG: § 20 Absatz 2 Satz 2 AGG

Sehr geehrter Herr Wollank,
haben Sie vielen Dank für Ihre weitere Eingabe. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass es bei unserer ersten Antwort verbleibt.
Wie Sie wissen, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu
dem Ergebnis gelangt, dass die altersabhängige Tarifierung in der
Kraftfahrtversicherung auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht
und sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Vorschrift des § 20 Absatz 2 Satz 2
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) ergeben haben.

Wenn Sie gegenüber dieser Einschätzung der BaFin Bedenken haben, steht es Ihnen frei, sich
dorthin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Wächter



Bevor sich Dr. Wächter in die Korrespondenz einschaltete, hatte Prof. Wollank am 18.3.2024 an die Mitarbeiterin des Ministeriums, Frau Hofmann geschrieben. Siehe dazu Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherung: OKAY sagt Justiz-Ministerium Link


Am 15. April 2024 befolgt Herr Wollank die Emfehlung des Dr. Wächter und ist so frei, sich an die Bafin zu wenden. Hier sein Schreiben:
Link Link

Und hier sehen Sie den Vergleich zwischen dem vom Alter abhängigen Schadenbedarfs und des Kfz-Beitrags nach mit Excel erfolgten Umformungen der Statistiken in Diagramme[/b]
Link