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GB: Recht auf Arbeit bis 65

Großbritannien - 05.10.2006

Britische Arbeitnehmer können beantragen über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit 65 Jahren in den Ruhestand schicken, muss er ihm dieses sechs Monate vorher mitteilen.

Seit das britische Arbeitsrecht in dieser Woche an die EU- Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf angepasst wurde, hat jeder Arbeitnehmer in GB das Recht, bis zum Rentenalter von 65 Jahren zu arbeiten. Es braucht sich also niemand in Frührente schicken zu lassen.

Das Verbot der Diskriminierung gilt selbstverständlich auch für junge ArbeitnehmerInnen. Diese werden in GB oft geringer bezahlt. Der in GB geltende Mindestlohn beträgt für unter 21 jährige 4,45 Pfund (6,45 Euro)pro Stunde. Ältere Arbeitsnehmer erhalten einen Mindestlohn von 5,35 Pfund (7,76 Euro). Diese nach Alter differenzierte Zahlung führt eventuell zu Klagen wegen Altersdiskriminierung. Der Schadensersatz, der einem Briten zusteht, der erfolgreich wegen ungerechtfertigter Entlassung aufgrund seines Lebensalters klagt, ist unbegrenzt.

Einige Branchen haben sich schon längst auf das neue Gesetz eingestellt. So sind 20% der Mitarbeiter in der Supermarktkette ASDA älter als 50 Jahre und 500 Mitarbeiter älter als 70. Fast die Hälfte der britischen Unternehmen beschäftigt über 65 jährige!

Quelle: FAZ, 5.10.06