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Zwangsverrentung und 58er-Regelung

17.10.2007 - von Paul

Vor drei Jahren habe ich die 58iger Regelung unterschrieben, auch mit dem Hintergrund, das ich dadurch natürlich jüngeren Arbeitslosen Platz mache. Jetzt soll aber noch eine Zwangsverrentung kommen, da hört`s wohl ganz auf. Nein, anders muß es gemacht werden: Dem Anspruchsberechtigten sollte die volle Bruttorente ohne Abzüge zum
Zeitpunkt des jeweiligen
Termins, wenn er denn will, gezahlt werden.

Was soll der Unsinn mit
Verlängerung von ALG, wenn man über 60 ist und dann vielleicht noch irgendwelche Seminare besuchen muss, die tausende Euro kosten und nichts, aber auch gar
nichts bringen. Jedenfalls nicht für die Arbeitslosen, wohl aber für all die Unternehmen, die sich am Fettrand der Agentur für Arbeit angesiedelt haben, und gut von all den Arbeitslosen, die sie vermitteln, verwalten und qualifizieren, leben.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2220
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung e.V., Mail

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