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Messung der Nahsicht: Erstattung nur bis 60

16.01.2008 - von Hanne Schweitzer

Herr Arens, Jahrgang 1932, wird erfolgreich am Grauen Star operiert. Im Anschluß daran bestellt ihn der Augenarzt am 6.9.07. am 18.9.07. am 11.10.07 und am 15.11.07 zur Messung seines Nahsichtbereichs mit einem Akkommodationsmeter ein.

Auf der Rechnung, die Herr Arens als Privatpatient vom Augenarzt erhält, wird jede Untersuchung mit 6,64 € - alle vier zusammen mit 26,56 € ausgewiesen.
Herr Arens bezahlt die Rechnung des Arztes und reicht sie anschließend bei seiner Krankenkasse der Postbeamtenkasse ein.

Am 4.1.08 bekommt er Post von der Postbeamtenkasse. "Wir konnten die Leistung 12.03 der Gebührenordnung für Ärzte nicht anerkennen, weil die beschriebene Leistung bei Patienten über 60 Jahre nicht mehr erbracht werden kann."

Herr Arens ist Jahrgang 1932, also über 60 Jahre alt. Er wundert sich. Wundert sich sehr. Denn er weiß, dass Staat sämtlichen Rechtsverordnungen zustimmen muss, also auch der Gebührenordnung für Ärzte. Konsequenz: Die Nichterstattung der Kosten für die Messung im Nahsichtbereich bei über 60jährigen Patienten erfolgt mit staatlichem Wissen und mit staatlichem Einverständnis!

"Ich finde das eine furchtbare Altersdiskriminierung", sagt Herr Arens, "wenn das für alle nicht mehr gezahlt würde, o.k.. Aber so ! Bei einer solchen Sonderbehandlung fühle ich mich doch sehr an die Nazizeit erinnert. Soll ich mir mit 80 die Eunthanasie-Spritze abholen? Läuft es darauf hinaus?"

Herr Arens hat einen Brief an die Kasse und einen an die Gesundheitsministerin geschrieben, und um Aufklärung gebeten. Auf die Antworten ist nicht nur er gespannt.

Quelle: Anruf beim Büro gegen Altersdisksriminierung

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