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Prozesskostenhilfe bei Grundsicherung

28.01.2008

Wer im Alter Grundsicherung bezieht, braucht nicht zu befürchten, dass ihm diese Leistung (345 + Miete + Heizkosten) als Einkommen angerechnet und Prozeßkostenhilfe ausschließt.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, Leistungen der Grundsicherung dürfen bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht angerechnet werden. Grundsicherung und Prozesskostenhilfe seien eine Art Sozialleistung und es sei widersinnig, diese gegeneinander aufzurechnen.

Quelle: dpa, 24.1.2008

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