08.02.2008 - von Hanne Schweitzer
Die EU-Kommission hat am 31.1.2008 eine förmliche Aufforderung u.a. an Deutschland geschickt und damit die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um die unzureichende Umsetzung der Beschäftigungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG). Diese wurde im Jahre 2000 verabschiedet, die Frist für ihre Umsetzung in nationales Recht endete im Dezember 2003.
„Gleichbehandlung am Arbeitsplatz", so Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, "ist entscheidend dafür, dass die Menschen eine faire Chance haben, ihren Beitrag zur Wirtschaft(!) zu leisten und am sozialen Leben teilzuhaben. Aber die EU-Richtlinien können ihre Wirkung nur dann voll entfalten, wenn sie umfassend und korrekt in nationales Recht umgesetzt werden.”
Die EU-Kommission bemängelt insbesondere:
Weitere aktuelle Artikel zum Thema Justiz:
26.03.2013: BAG: Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
05.03.2013: Altersgrenze 65 in Betriebsvereinbarung ist legal
28.02.2013: Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht
Alle Artikel zum Thema Justiz