Diskriminierung melden
Suchen:

Patientenverfügung rechtlich verankern?

26.09.2008 - von Hanne Schweitzer

Joachim Stünker, vormals Richter im Justizdienst des Landes Niedersachsen, seit 1998 Abgeordneter im Reichstag für die SPD, hat einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur rechtlichen Verankerung von Patientenverfügungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgearbeitet.

In einem Beitrag bei "Humboldt-Forum Recht" beschreibt Stünker die Defizite der bestehenden Rechtslage, um vor diesem Hintergrund (s)eine defizitfreie staatliche Neuregelung vorzustellen.

Natürlich ist Stünker nicht der Meinung, dass die rechtliche Verankerung von Patientenverfügungen gegen die Pflicht des Staates zum Lebensschutz verstoße. Diese Pflicht bedeutet laut Stünker nur: die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen muß so ausgestaltet sein, dass Missbrauch ausgeschlossen sei. (Was Mißbrauch ist, das entscheiden bekanntlich immer die anderen!) Das Grundgesetz, so Stünker, garantiere zwar ein Recht auf Leben, begründe aber keine Pflicht zu leben. (Und auch keine Pflicht, leben zu lassen, ist man geneigt hinzuzufügen.)
Der Beitrag ist zu finden unter:
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/11-2008/index.html

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/php?id=25
Quelle: Büro gegen Altersdiskrimininierung