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Zwangsentmündigung durch Wirtschaftsanwalt

18.11.2008 - von C.G.

Ich möchte Ihnen kurz näher bringen, wie überaus brachialgewaltig und menschenverachtend hierzulande (Österreich) über eine Individualperson, insbesondere wenn diese alt und krank ist, die Zwangsentmündigung verhängt wird:

Es reicht, wenn irgendjemand über irgendjemanden z. B. einer städtischen Sozialeinrichtung oder einem Bezirksgericht usw.
auch nur behauptet, dass dieser Mensch angeblich nicht mehr für sich selber sorgen kann. Das heißt, diese Behauptung kann über jedermann willkürlich und völlig unüberprüfter Weise getätigt werden und reicht ALLEINE aus, dass die solcherart 'angezeigte' Person umgehend eine gerichtliche Vorladung erhält!!

Im Falle meiner Mutter verhielt es sich so, dass jene Person, die diese gerichtliche Anzeige über sie tätigte - nämlich der vom
Gericht bestellte vorläufige Sachwalter meines Vaters 'passender Weise' ein Wirtschaftsanwalt, welcher meinen Eltern seit Beginn seiner Besachwalterung über diese, also seit 14. August bzw. 18. September des Jahres in widergesetzlicher Weise jeden Cent ihrer eigenen Pension verweigert, also sie glatt verhungern lassen würde, würde
nicht ich mich um meine Eltern kümmern!!!!!) -, SIE BIS DATO NOCH NICHT EINMAL PERSÖNLICH KENNEN GELERNT HAT!! Also daher auch keine Information über deren insbesondere geistige Befindlichkeit bzw. sich kein PERSÖNLICHES BILD von ihr gemacht hatte!!

In weiterer Folge reichten ALLEIN VIER MEHR ODER WENIGER
HINTERFRAGENSWERTE FRAGEN aus, um die gerichtliche
Zwangsentmündigung meiner - übrigens noch immer sehr
selbstständigen! - 82-jährigen Mutter zu vollstrecken:

1. Die Frage nach dem Geburtsdatum
2. Die Frage nach der Höhe des Pensionseinkommens
3. Die Frage, ob sich die betroffene Person z. B. an die Richterin erinnern könne (die mehrere Monate zuvor bereits einmal unangemeldet in die elterliche Wohnung eindrang)
4. Die Frage, was eigentlich ein Sachwalter ist.

Nicht nur, dass es zu hinterfragen ist, wie weit eine
Individualperson, GLEICH WELCHEN ALTERS, etwa zwingend wissen muss, was ein Sachwalter ist - auch wenn die betroffene Person jene an sie gestellten Fragen ÜBERWIEGEND RICHTIG beantwortet, wie es meine Mutter tat, wird sie umgehend, gerade so als ob dies bereits vorausgeplant gewesen wäre, zwangsentmündigt!!

Solche Vorgangsweisen MÜSSEN in Frage gestellt werden, denn sie könnten einmal UNS ALLE betreffen!!

Mit lieben, wenn auch bedrückten Grüßen, C.G.

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Mein Protokoll der Zwangsentmündigung meiner Mutter seitens Richterin J., 18. September ´08:

Donnerstag, 18. 9.´08: Um 11.15 Uhr erscheinen meine Mutter und ich im Beisein des Anwalts Dr. F. im Zimmer der Richterin. Sie heißt uns Platz zu nehmen und beginnt meine Mutter zu befragen: Was denn ein Sachwalter sei, will sie von meiner 82-jährigen Mutter wissen. ‚Jemand, der sich um alles kümmert’ antwortet meine Mutter richtig. Wann
sie geboren sei – Mutter verwechselt in ihrer begreiflichen Aufregung ihren zwei Tage zuvor statt gefunden habenden Namenstag mit ihrem Geburtstag, nennt jedoch schließlich das richtige Datum. Mutter wird nach der Höhe ihrer Pension gefragt – sie nennt eine annähernd richtige Summe.

Die Richterin fragt meine Mutter auch, ob diese sich an sie erinnern könne – sie sei einige Monate zuvor schon einmal, zusammen mit einer gerichtlichen Mitarbeiterin, (ohne vorangegangene Ankündigung!) in der Wohnung meiner Eltern gewesen. Mutter ist sich unsicher und verneint schließlich. Als ich die Richterin darauf hinweisen möchte, dass in den letzten Monaten so viele verschiedene Menschen (z. B. ständig wechselndes Pflegepersonal für meinen langsam genesenden Vater) in der Wohnung meiner Eltern gewesen wären, dass es nichts Außergewöhnliches sei, wenn sich Mutter nicht an jedes einzelne Gesicht erinnern könne, fährt mich die Richterin an und droht mir umgehend mit Hinauswurf.

Als die Richterin nach jenen an sich schon bedenklichen, von meiner Mutter überwiegend RICHTIG beantworteten (!!) Fragen erklärt, dass nun auch über diese die Sachwalterschaft verhängt werden würde, beginnt meine Mutter hemmungslos zu weinen. Sie sagt, dass sie diese Erniedrigung nicht ertragen, dass sie das nicht überleben würde, und dass sie nichts anderes wolle, als weiter so zu leben wie bisher und ausschließlich von ihrer Tochter betreut werden wolle. Als ich die Hand meiner Mutter ergreife, um sie zu beruhigen, fährt mich die Richterin an und befiehlt mir, deren Hand los zu lassen, da ich meine Mutter ‚nicht beeinflussen’ solle. Schließlich verweist sie meine total schockierte, noch immer weinende Mutter und mich des Zimmers, während der Anwalt dort verbleibt und Akteneinsicht nimmt.

- Nicht nur die Auswahl bzw. Art jener ‚Prüfungsfragen’ ist äußerst bedenklich. Denn muss
z. B. ein alter Mensch wissen, was ein Sachwalter ist? Jene Frage wird höchstwahrscheinlich so mancher 30-jährige nicht besser beantworten können als meine Mutter! Und obschon sie die Fragen ÜBERWIEGEND RICHTIG beantwortete, wurde von der Richterin TROTZDEM die Sachwalterschaft über meine Mutter verhängt, obschon diese z. B. ihren Haushalt (bis auf anstrengendere Tätigkeiten wie etwa Fenster putzen usw., welche ich als Tochter erledige) noch ganz selbstständig führt, mit einer Ordentlichkeit, die viele jüngere Menschen nicht an den Tag legen und von welcher man sich jederzeit überzeugen kann.

Das gesamte Verhalten der Richterin ist zweifelsohne bedenklich, insbesondere auch, was die menschliche Ebene anlangt. Denn darf sie es der Tochter z. B. verbieten, dass diese die Hand ihrer Mutter ergreift, wenn jene auf Grund der unfassbaren Vorgangsweise der Richterin zu weinen beginnt??

Wie steht es eigentlich mit dem freien Willen? Kann gegen einen älteren Menschen, der sichtlich noch um ein Vielfaches besser im Leben steht als viele andere Gleichaltrige, ‚ganz einfach so’ gegen dessen Willen hinweg entschieden werden?? Zumal meine Mutter gegenüber der Richterin ausdrücklich betonte, dass sie nichts anderes will, als so weiter zu leben wie bisher, dass sie weiter allein von ihrer Tochter betreut werden will??

Wie ist solch eine menschenverachtende Vorgangsweise recht zu fertigen?

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2885
Quelle: Mail an die Redaktion

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