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AOK verweigert Leistung wg. fehlender Minuten

12.01.2009 - von H.T.

Die AOK verweigert alleinstehender, schwerst bewegungseingeschränkten Nachbarin die dringend notwendige Pflegestufe I.

Meine 76jährige alleinstehende nachbarin leidet seit vielen jahren an einer stark verkrümmten, instabilen wirbelsäule. im oktober 08 wurde ihr die wirbelsäule mit einer
platte stabilisiert. im vorfeld erhielt sie zur schmerzlinderung hohe dosen morphium, die ihre magenschleimhäute stark angriffen.

in der reha sah man sich wegen fehlen der ärztlichen verordnung
keine möglichkeit der abhilfe. so entließ man die durch schmerzen bereits depressive, in ihrer bewegungsfreiheit durch totale gehbebehinderung eingeschränkte patientin nach knappen drei wochen aus der simseeklinik nach
hause.

der antrag auf die pflegestufe I war bei der AOK zwischenzeitlich gestellt worden. der antrag
wurde mit dem argument abgelehnt, für die körperpflege nicht die vorgegebenen 42 minuten zu benötigen. damit entfällt die
tägliche versorgung.

der gipfel der kaltschneuzigkeit ist der ratschlag, die alte dame solle sich bei ämtern, gemeinde, kirchlichen/anderen organisationen nach ehrenamtlichem hilfspersonal umsehen. diese sollten die restver
sorgung übernehmen.

der hohn war das beiblatt mit gymnastischen übungen, wie ältere herrschaften fit blieben.

als nachbarin kümmere ich
mich seit 19.11.08 aus mitleid täglich um diese alte dame. ich erledige für sie alles notwendige, wie den schriftverkehr mit der krankenkasse, versorgungsamt.

wenn es die zeit erlaubt, gehe ich mit ihr mal vor die tür und begleite sie wegen ihrer bewegungseinschränkung zu
den behandelnden ärzten.

nach dieser erfahrung sehe ich die zwangsverordnete Pflegeversicherung eher als staatlich verordnete pure augenwischerei an. die versicherten zahlen für eine leistung die sie im bedarfsfall von den kassen verweigert bekommen.

man wird als alter hilfloser mensch auf 92 minuten des täglichen bedarfs reduziert.wir alle bezahlen für pflegestufen
I-III im glauben, wir seien abgesichert. tritt der
ernstfall ein, verweigert man seitens der krankenkassen die leistung mit fadenscheinigen ausflüchten.

unser staat und die gesetzgeber sehen locker drüber weg statt dagegen einzuschreiten ...

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2298
Quelle: Mail an Redaktion

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