Diskriminierung melden
Suchen:

EU-Führerscheinrichtlinie und Verkehrsgerichtstag in Goslar 2009

02.02.2009 - von Hanne Schweitzer

Der 47. Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich gegen die Einführung einer zwangsweisen Gesundheitsprüfung für SeniorInnen ausgesprochen. Die rund 1.500 (selbsternannten? gewählten? delegierten?) VerkehrsEXPERTEN aus Ministerien, Hochschulen und Verbänden sind - im Gegensatz zu den Autoversicherern Link, der Meinung, dass es KEINEN Zusammenhang zwischen zunehmendem Alter, gesundheitlichen Einschränkungen und der Unfallhäufigkeit gibt.

Die TeilnehmerInnen des Verkehrsgerichtstages haben trotzdem vorgeschlagen, für den Fall berechtigter Zweifel an der Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer einen MASSNAHMENkatalog zu entwickeln, mit dessen Hilfe das Autofahren von SeniorInnen eingeschränkt werden kann. Doch wer entscheidet darüber, ob ein Zweifel berechtigt ist? Zweifel, das bedeutet, dass eine Ungewissheit besteht. Wer entscheidet, wann eine Ungewissheit vorliegt und ob ein Zweifel berechtigt oder unberechtigt ist? Und was verändert eine Maßnahme aus einem Maßnahmenkatalog an diesem Zweifel?

Aus dem geplanten Katalog wurden in Goslar genannt: die Möglichkeit einer Beschränkung der Fahrgehmigung auf die Zeit des Tageslichts (Dunkelheitsfahrverbot), eine Beschränkung der Fahrerlaubnis auf den Umkreis der Wohnung, oder die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Stadt- und Landstraßen. Wie werden diese Beschränkungen deutlich gemacht? Etwa durch farbige Plaketten auf dem Nummernschild oder durch eine Vervielfachung der allgemeinen Verkehrskontrollen? Denkt man vielleicht auch an die verpflichtende Nutzung von elektronischem SchnickSchnack im Auto?

Die TeilnehmerInnen des Verkehrsgerichtstages haben sich auch mit dem Thema der älteren Autofahrer befasst, weil am 27. März 2006 von den Verkehrsministern der Europäischen Union eine neue Führerschein-Richtlinie beschlossen wurde. Diese bestimmt, dass in allen Mitgliedsländern der EU ab dem Jahr 2013 Führerscheine nur noch befristet ausgesetllt werden sollen.
"2. a) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren."

Die Richtlinie überläßt es den einzelnen Mitgliedstaaten gnädigerweise aber selbst darüber entscheiden zu können, ob sie die erneute, zweifelsfrei kostenpflichtige Ausgabe eines Führerscheins an die bestimmt ebenfalls kostenpflichtige Überprüfung des körperlichen und/oder geistigen Fahrvermögens der Führerscheinbesitzer koppeln wollen.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte 2006 dazu erklärt: "Wer heute bereits einen Führerschein hat, muss sein Dokument voraussichtlich erst in 26 Jahren umtauschen." Was hat er da gerechnet, der Minister? Was er meint, ist wohl die Tatsache, dass alte, also unbefristete Führerscheine bis 2032 gültig bleiben sollen. Die Ungereimtheiten gehen weiter. Der Minister erklärt: "Da die neuen EU-Führerscheine 15 Jahre gültig sind, bedeutet das für diese Autofahrer, dass sie in gut 40 Jahren ihr Dokument nur ein einziges Mal gegen ein neues ersetzen müssen." (???????????) "Deutschland hat auch durchgesetzt, dass es keine Gesundheitsprüfungen bei der Erneuerung der Dokumente geben wird. Damit wird die EU-Regelung in besonderer Weise den Interessen der deutschen Autofahrer gerecht." (???????) Wie, wann und wo wollen sie aber dann den Maßnahmenkatalog (siehe oben) einsetzen, den ohne Zweifel ein wichtiges Gremium in monatelanger, schwerer und schweißtreibender Arbeit erarbeiten wird?
Schon heute sehen sich ältere Autofahrer, die wegen eines Bagatellschadens oder wegen einer Geschwindkeitsüber- oder -unterschreitung von der Polizei angehalten werden, sich seitens der Behörden einem psychischen und finanziellen Druck ausgesetzt sehen, der es in sich hat. Hausarzt, Facharzt, Untersuchungen, Gutachten, Tests, Prüfungen, Vorbereitungskurse für die Prüfungen, ein riesiges Getriebe setzt sich in Gang, und beginnt zu mahlen. Das strapaziert die Nerven und das Selbstbewußtsein der Menschen, die durch eine Bagatelle in dieses Getriebe geraten sind bis hart an die Grenze des Erträglichen. Es füllt aber gleichzeitig die Kassen derjenigen, die sich an diesem kafkaesken Prozedere beteiligen.

Link: RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung)
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Image:
01.02.2009: Ältere Autofahrer unter Generalverdacht?
04.01.2009: Theaterprojekt: Niemand über 50 oder unter 30
23.12.2008: Mit Rollator können Sie das noch anziehen

Alle Artikel zum Thema Image