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Altersangaben in Stellenanzeigen: AGG Verstoß

22.08.2009 - von Hanne Schweitzer

Seit drei Jahren ist es Arbeitgebern verboten, Stellenangebote aufzugeben, die direkte oder indirekte Altersangaben enthalten. Aber lngst nicht alle halten sich daran. So fanden sich schon nach einem flüchtigen Blick in eine rheinische Tageszeitung folgende, altersbezogene Formulierungen im Anzeigenteil:

  • Vereinsmanager(in): "Haben Sie Lust, in einem Verein mit einem jungen Führungsteam zu arbeiten? Wir bieten Ihnen: die Arbeit in einem jungen motivierten Team."
  • Verkäufer(in): "Damen und Herren ab 25 Jahre jung"
  • Steuerfachangestellte: "Geboten wird die Mitarbeit in einem jungen Team"
  • "Junger Verkäufer" gesucht
  • Betriebsleiter(in): "Sie sind zwischen 30 und 50 Jahre alt"
  • Erzieherin: "gern jung und mit Erfahrung"


  • Arbeitgeber, die so oder ähnlich formulierte Annoncen aufgeben, verstoßen gegen die Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3205
    Quelle: Kölner Stadt Anzeiger 22.8.09

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