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Führerschein: Strafanzeige wg. Beleidigung

09.12.2009 - von F.R.

Am 26.11.2009 druckte die Ostfriesen-Zeitung einen Leserbrief einer Frau ab, den diese ach einem Unfall mit zwei Toten in Klein-Remels geschrieben hatte. Darin heißt es: "Immer häufiger sind ältere Autofahrer die Verantwortlichen für so grausame Unfälle. Es sollten rgelmäßig bereits ab dem 65. Lebensjahr eine Fahrtüchtigkeitsprüfung und auch ein Sehtest zur Pflicht zählen. Wer diese Auflagen nicht erfüllen kann oder möchte, sollte seinen FÜhrerschein abgeben müssen. Somit brint der ältere Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer und auch sich selber nicht weiter in Gefahr. Mich schokieren solche Nachrichten immer wieder. Schrecklich auch für die Tochter eines der Getöteten, die vor Ort alles mit ansehen musste.

Den Leserbrief nahme Herr R. aus Moormerland zum Anlass, eine Strafanzeige gegen die Leserbriefschreiberin bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Aurich zu stellen und zwar "wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung sowie aus jedem anderen einschlägigen Grund."

In seiner Begründung schreibt er: "In dem Leserbrief in der Ostfriesen-Zeitung v. 26.11.09 werde ich allein aufgrund meines Alters pauschal als potentieller Unfallverursacher bezeichnet, der regelmässig einer Fahrtüchtigkeitsprüfung zu unterziehen ist. Diese Anschuldigungen entbehren jeder sachlichen Grundlage und dies nicht nur, weil ich seit 45 Jahren unfallfrei fahre und u.a. noch nie in Flensurg registriert war. Ich bin nicht gewillt, derart haltlose Diffamierungen und Diskriminierungen widerspruchslos hinzunehmen."

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3348
Quelle: Brief an die Redaktion

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