22.02.2010
"Hochqualifizierte Verkäufer/in Alter 30 bis 40 Jahre" und Medizinischer/r Fachangestellte/r Alter 30 bis 40 Jahre. Diese Angaben sind ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie wurden in der Rubrik Job & Karriere der Zeitungsgruppe Köln am 20. Februar 2010 veröffentlicht. Beide Anzeigen stehen untereinander und die Chiffredienst-Nummer unterscheidet sich nur durch eine einzige Zahl. In beiden Annoncen beschreibt sich der Inserent als "medizinisch-technischer Betrieb im Großraum Köln". Deshalb kann man davon ausgehen, dass beide Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot vom gleichen Arbeitgeber stammen. Sollte der aber denken, Altersangaben in Chiffre-Anzeigen fielen nicht unter das AGG, dann irrt er.
Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3051Weitere aktuelle Artikel zum Thema Arbeit:
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