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Petition erfolgreich: Verbesserung der häuslichen Krankenpflege

26.03.2010 - von Deutscher Bundestag Parlamentskorrespondenz, PuK 2

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

Hauptanliegen der Petition (der Bremer Patienteninitiative "Ambulante Versorgung") ist es, zu erreichen, dass häusliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf häusliche Krankenpflege, soweit keine ärztliche Behandlung und auch keine, diese unterstützende, Behandlungspflege erforderlich ist.

Zur Begründung heißt es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einführung der Fallpauschalregelung würden Patienten heute früher aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu geführt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten. Häufig betreffe das ältere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterstützern mitgezeichnet.

Link: Arbeitsbedingungen i.d. Alten- + Krankenpflege
Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2010