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Mindestanforderungen menschenwürdiger Pflege

19.01.2011 - von Claus Fussek

Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Grundversorgung, die jedes Pflegeheim in Deutschland garantieren muss (Art 1 Grundgesetz, § 80 SGB XI) – bei ca. 2.500 – 3.500 Є/Monat! Diese Anforderungen sind nicht kompromissfähig! und können daher auch nicht Gegenstand von Verhandlungen sein!!!
1)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss TÄGLICH seine Mahlzeiten und Getränke in dem Tempo erhalten, in dem er kauen und schlucken kann. Selbstverständlich müssen Getränke/Flüssigkeit nach Wahl ausreichend „eingegeben“ werden. Magensonden und Infusionen nur nach ausdrücklicher und (regelmäßig) kontrollierter medizinischer Indikation. Die Notwendigkeit muss ständig hinterfragt werden! Eine Magensonde als pflegeerleichternde und damit auch pflegevermeidende Maßnahme ist menschenunwürdig und Körperverletzung!
2)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss TÄGLICH so oft zur Toilette gebracht oder geführt werden, wie er es wünscht! (Windeln und Dauerkatheter als pflegeerleichternde Maßnahmen sind menschenunwürdig und Körperverletzung!)
3)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss täglich (wenn gewünscht !) gewaschen, angezogen, gekämmt werden und sein Gebiss erhalten (Mundpflege!).
4)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss (auf Wunsch) täglich die Möglichkeit bekommen sein Bett zu verlassen und wenigsten (!) einmal in der Woche an die frische Luft kommen.
5)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Möglichkeit haben, wenigstens seinen/ihren Zimmerpartner zu wählen, bzw. abzulehnen. (Doppelzimmer sind menschenunwürdig).
6)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Möglichkeit haben, dass wenigstens ein Mitarbeiter auf Station ist, der die Muttersprache spricht. Kommunikation ist ein Grundrecht! (Trösten, in den Arm nehmen, ein paar freundliche Worte dürfen nicht als „Kaviarleistung“ („nicht finanzierbar“) gelten.
7)
JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Sicherheit haben, dass ihm in der Todesstunde wenigstens jemand die Hand hält, damit er nicht alleine sterben muss ...!

Diese „Standards“ müssen in einem reichen Land selbstverständlich sein ... Die Grundvoraussetzungen dafür sind natürlich ausreichendes und auch menschlich qualifiziertes Personal – also menschenwürdige Arbeitsbedingungen !
Die Würde, auch des pflegebedürftigen Menschen ist unantastbar !


(Claus Fussek, Dipl. Sozialpädag. FH, München)

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Selbst als Grundversorgung ist das Aufgelistete noch zu wenig. so ist z.B. nichts über die Qualität der Ernährung gesagt und einmal in der Woche raus, ist auch zu wenig, alleine schon um einem Vitamin-D- Mangel vorzubeugen. Siehe Link
Herzliche Grüße
Gerhard Lichtenauer
Initiator von "Daheim-statt-Heim" Österreich Link

Link: Pflegeversicherung , Altersdiskriminierung…

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