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Andere Länder, andere Rentenanpassungen

Europäische Union - 16.02.2011 - von EU Employment, Social Affairs + Inclusion

In den Staaten der Eurozone wurde im Jahr 2001, also lange VOR der Finanzkrise und ihren staatlich finanzierten Rettungspaketen für die Banken, die Art und Weise der Rentenanpassungen von der EU vergleichend aufgelistet. Daraus ergibt sich, dass in den meisten Staaten eine Inflationsanpassung vorgesehen ist/war. D. gehört mit seiner modifizierten Bruttolohnanpassung zur Minderheit der Staaten, in denen Renten und Inflationsrate nichts miteinander zu tun haben.

Belgien:
Automatische Anpassung der Leistungen um 2%, wenn sich der Index der Verbraucherpreise um 1,02 in Relation zum vorausgegangenen Index erhöht hat.
Anpassung der Leistungshöhe an die Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards durch jährliche Festsetzung eines Koeffizienten oder pauschale Anpassung in Form einer Zulage.

Dänemark:
Der Anpassungssatz (satsreguleringsprocenten) von Sozialrenten und anderen Transfereinkommen (overförselsindkomster) wird einmal jährlich auf der Grundlage der Lohnentwicklung festgelegt.

Deutschland:
Anpassung des aktuellen Rentenwertes zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Nettolohnentwicklung des vergangenen gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr.

Griechenland:
Anpassung entsprechend der jährlich von der Regierung festgelegten Einkommenspolitik (in der Regel nach dem Verbraucherpreisindex).

Spanien:
Die Renten werden jeweils zum Jahresbeginn anhand der für das betreffende Jahr erwarteten Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Die Anpassung erfolgt automatisch.

Frankreich:
Jährliche Neufestsetzung mit einem durch Verordnung bestimmten Steigerungskoeffizienten.

Irland:
Die Invaliditätsrenten (Invalidity pension) werden normalerweise einmal jährlich erhöht.

Island:
Volksrente (lífeyrir almannatrygginga):
Die Leistungen werden jährlich nach der Haushaltslage angepasst. Die Anpassung soll die Lohnentwicklung berücksichtigen, aber auf keinen Fall niedriger als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindex sein.
Zusatzrente (lögbundnir lífeyrissjóðir):
Die Leistungen werden aufgrund von Entscheidungen der Rentenfonds unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Aspekte angepasst.

Italien:
Jährliche Anpassung an die Lebenshaltungskosten in drei Stufen:
- für den Teil der Rente bis zum Doppelten der Mindestrente (pensione minima): Anpassung um 100% der Indexsteigerung.
- für den Teil der Rente zwischen dem Zwei- und dem Dreifachen der Mindestrente: Anpassung um 90%.
- für den über das Dreifache der Mindestrente hinausgehenden Teil: Anpassung um 75%.

Liechenstein:
1. Säule:
In der Regel erfolgt alle 2 Jahre eine Anpassung an den Mittelwert zwischen Lohn- und Preisentwicklung.
2. Säule:
Wird im Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung geregelt.

Luxemburg:
Automatische Anpassung der Renten an die Preisentwicklung, sobald sich der Index gegenüber dem Stand bei der letzten Anpassung um 2,5% ändert.
Anpassung der Rente an die Entwicklung des Lohnniveaus aufgrund besonderer Gesetzgebung.

Niederlande:
Jährlich zum 1. Januar und 1. Juli Anpassung an die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

Norwegen:
Jährliche Anpassung aufgrund der durch Parlamentsbeschluss normalerweise am 1. Mai erfolgenden Anpassung des Grundbetrags (Grunnbeløpet) der sozialen Sicherung.
Grundleistung (grunnstønad) und Pflegegeld (hjelpestønad) sind im Rahmen des Haushalts unabhängig vom Grundbetrag fixierte Beträge.

Österreich:
Jährliche Anpassung am 1.1. durch Verordnung des Bundesministers (grundsätzlich entsprechend der Entwicklung der Nettolöhne). Für das Jahr 2001: 0,8%.
Weiters kann ein Wertausgleich als Einmalzahlung zur Rente gewährt werden, wenn die Erhöhung der Renten die Erhöhung der Verbraucherpreise nicht erreicht. Für das Jahr 2001 wurde ein Wertausgleich in der Gesamthöhe von 0,7% errechnet, der - je nach sozialer Bedürftigkeit - in unterschiedlicher Höhe an die Rentenbezieher ausbezahlt wird.

Portugal:
In der Regel einmal jährlich auf Beschluss der Regierung in Abhängigkeit von der Inflationsrate.

Finland:
Volksrente (Kansaneläke):
jährlich an die Preisentwicklung.
Rente aufgrund von Erwerbstätigkeit (Työeläke):
jährlich an den Preisdurchschnitt und die Lohnentwicklung (TEL-Index).

Schweden:
Der Grundbetrag (prisbasbelopp) wird jährlich entsprechend der Preisentwicklung angepasst.

Vereinigtes Königreich:
Mindestens jährlich gesetzliche Anpassung an die Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus. Die Leistungsanpassung erfolgt im April.


Copyright-Vermerk
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Link: Betreutes Wohnen in USA: Minimum 3.000 $…
Quelle: http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2001/missoc_110_de.htm

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