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Altersdiskriminierung durch RAG

25.02.2011 - von H.H.

Die RAG Deutsche Steinkohle, mit Sitz in Herne, lässt Bürger und Bürgerinnen über 60 Jahre nicht als Besucher Untertage fahren. Dies geschieht wg. vorgeblich versicherungstechnischer Vorbehalte, wie der Stellvertretende Bereichsleiter Presse/Standortkommunikation mit freundlichem Glückauf mitteilte. Auf Nachfrage hat die RAG* zudem erklärt, auch Journalisten werde die Teilnahme an einer Grubenfahrt ab dem 60. Lebensjahr verweigert.

Bis 67 arbeiten, aber ab 60 nicht mehr als Besucher Untertage fahren dürfen. So etwas nennt man widersinnig und altersdiskriminierend.

Im Merkblatttext der RAG heißt es:
Merkblatt für Besucher-Grubenfahrten
Sehr geehrter Gast!
Der bergbauunerfahrene Besucher findet bei einer Grubenfahrt unter Tage eine für ihn völlig fremde Welt vor. Dies allein bedingt schon eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung. Sie wird unter anderem noch verstärkt durch Dunkelheit und künstliches Licht, ungewohnte Geräusche und Lärm, räumliche
Enge in bestimmten Bereichen, feuchtwarme Klimazonen und vermehrte Staubentwicklung bei der Kohlengewinnung. Dass naturgemäß auch erhöhte Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit gestellt werden, versteht sich von selber.

Aus diesen Gründen sollten Sie zu Ihrer und der Sicherheit der übrigen Gästeunbedingt von der bevorstehenden Grubenfahrt Abstand nehmen, wenn bei Ihnen akute oder chronische Erkrankungen bekannt sind, die Ihre körperliche Beanspruchbarkeit einschränken. Wir möchten Sie dringend bitten, hier selbstkritisch strenge Maßstäbe anzulegen.

Auf keinen Fall sollten Personen eine Grubenfahrt antreten, die an folgenden Erkrankungen (gleich ob behandelt oder unbehandelt) leiden: Krankhafte Furcht vor geschlossenen Räumen (Klaustrophobie) Anfallsleiden (Epilepsie) Zustand nach Hirnschlag (Apoplex) Bronchialasthma Herzerkrankungen (insbesondere Angina pectoris) Zustand nach Infarkt oder Rhythmusstörungen erheblicher Bluthochdruck ausgeprägte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Bitte bedenken Sie, dass unter Tage im Regelfall erst nach etwa einer halben Stunde mit erster ärztlicher Hilfe zu rechnen ist. In Zweifelsfällen sollten Sie einen mit den Untertagebedingungen vertrauten Arzt (z.B. Werksarzt der Schachtanlage) um Rat fragen. Schwangeren wird von einer Untertagefahrt aufgrund hoher
körperlicher Belastungen abgeraten. Noch ein Wort an Kontaktlinsenträger! Grundsätzlich sind Kontaktlinsen unter
Tage verboten (staubige Umgebung, keine Reinigungsmöglichkeiten, Gefahr der Augenreizung). Stattdessen sollte eine Brille getragen werden. In Ausnahmefällen kann eine Schutzbrille bei Kontaktlinsenträgern ausreichen. Vor und während der Grubenfahrt dürfen Sie keinen Alkohol trinken oder andere berauschende Mittel einnehmen. Sie dürfen unter Tage auch nicht rauchen und
keine Tabakwaren und Anzündmittel mitführen.
Und bitte denken Sie daran: Das Mitführen batteriebetriebener Geräte (z.B. Uhren, Taschenrechner, Hörgeräte, Fotoapparate) sowie Handys ist unter Tage verboten!

Das Mindestalter für Besucher unter Tage beträgt 18 Jahre,
das Höchstalter 60 Jahre

* Die Förderung deutscher Steinkohle ist das Kerngeschäft der neuen „schwarzen RAG“. Sie bündelt Unternehmen mit rund 29.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von ca. 3,2 Milliarden Euro.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3834
Quelle: Mail an die Redaktion