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Seniorenwohnanlage Schön & Unverschämt

Berlin 09. 2010 Foto: Hanne Schweitzer

12.07.2011 - von Herrn B. im Gespräch mit H.Schweitzer

Auch für teure Seniorenresidenzen gilt: Nicht alles was glänzt ist Gold. Mitwirkung: unerwünscht. Nachprüfen von Abrechnungen: unerwünscht. Nachhaken wegen der Verzinsung von Kautionen: unerwünscht. Das genaue Lesen von Übergabeprotokollen: unerwünscht. Der Heimbeirat entpuppt sich als verlängerter Arm der Geschäftsleitung. Die Verwendung des "schlimmen" Kürzels DDR in der Ankündigung eines Vortrags: nicht genehm, die "bösen" drei Buchstaben werden tatsächlich zensiert!

Fünf Jahre lebte das Ehepaar B. in einer großen Stadt in einer Seniorenwohnanlage, die wir „Schön & Unverschämt“ nennen wollen. Für drei Zimmer mit 90 Quadratmetern zahlte das Paar zuletzt 3440.- Euro im Monat. Im Juli 2010 haben beide den „goldenen Käfig“ verlassen.


Warum sind Sie ausgezogen?

„Den von uns gewünschten ruhigen Lebensabend würden meine Frau und ich in diesem Seniorenheim nicht finden. Es ist die Geschäftsphilosophie dieser und ähnlicher Institutionen, einen angenehmen goldenen Rahmen zu bieten, der fleißig geputzt wird, in dem es sich angenehm leben lässt, andererseits aber die Bewohner - innerhalb der gebotenen Grenzen - so weit wie möglich zur Ader zu lassen.

Die Silberköpfe werden hochgeschätzt - als Silbertöpfe.

Sie werden bedient, gehegt und gepflegt; im vorgegeben großzügigen - aber knallharten Rahmen. Eine Partnerschaft, ihre Mitwirkung über den Speise- und Ausflugsplan hinaus, ist allerdings unerwünscht und wird, wie in meinem Fall, notfalls mit geballter Kraft unterbunden.

Die Betreibergesellschaft von „Schön & Unverschämt“ agiert mit ihrer "klugen" Geschäftspolitik des goldenen Käfigs im Grenzbereich des Respekts und Anstands gegenüber den alten Menschen - im heute zunehmend üblichen gesellschaftlichen Trend. Das sind meine Erfahrungen, das ist meine Meinung.

Die Einrichtung erweckt nach Außen, bei den Behörden und bei den nach Geborgenheit suchenden Alten, einen vorzüglichen Eindruck. Sie bietet demjenigen, der sich in ihren Rahmen fügt und die nötigen Finanzen besitzt, alles was er sich wünscht. Das will ich ausdrücklich betonen und auch feststellen, dass viele von den alten ruhebedürftigen Bewohnern damit zufrieden sind.

Dass dabei die Betreibergesellschaft bemüht ist, still und leise alle Möglichkeiten des Verdienens auszuschöpfen, das bemerken die alten Herrschaften nicht oder sie sind nicht mehr in der Lage sich zu wehren. Die meisten der Bewohner können sich diese Ruhe bringende Resignation finanziell leisten. Und so hat kaum einer von ihnen das Bedürfnis und dann die Kraft, hinter die Kulissen gucken zu wollen.

Und wenn das doch einmal geschieht, dann werden die für das „Heim der Alten“ Verantwortlichen ganz schnell und kompromisslos zum Unternehmer. Dann wird dem Bewohner, der meint mitwirken, nachfragen, kontrollieren zu können, alsbald klar, dass er letztlich doch nur als Objekt angesehen wird. Er muss sich von der Illusion verabschieden, dass ein Alters- oder Seniorenheim immer und vor allem aus der sozialen Verantwortung heraus gegründet und betrieben wird.

Und was macht man dann? Je nach Können, Kraft und Tagesform? Kampf für Gerechtigkeit und Demokratie? Resignation?

Unser Entschluss, diese Wohnanlage zu verlassen, ergab sich bei mir und bei meiner Frau aus der Einsicht, dass es für uns besser ist, die nun einmal vorhandene Kräfte-Situation zu akzeptieren und den geordneten Rückzug anzutreten.

Die Betreibergesellschaft bezieht ihre Rechtfertigung für ihre Geschäftspolitik aus dem Status Quo. Es ist sinnlos - oder geht über unsere Kräfte - diesen mit Aussicht auf Erfolg anzugreifen, das haben mir meine Bemühungen um, wie mag man das nennen, - um wirklich demokratische Strukturen des Zusammenwirkens innerhalb eines solchen Seniorenheims gezeigt.

Gab es in dieser Senioreneinrichtung keinen Heimbeirat?

Doch. Er ist ja eine Pflichtübung, das Alibi für die Behörden. Ein solcher Heimbeirat, Bewohnervertretung wird er nun genannt, kann sicherlich funktionieren, wenn die Verantwortlichen der Senioreneinrichtung um ein demokratisches Miteinander bemüht sind.

Es geht aber über seine Kräfte sich um solche Probleme zu kümmern, die zu ernsthaften wirtschaftlichen Diskrepanzen mit der Senioreneinrichtung führen. Seine Mitglieder wollen ja letztlich auch ihre Ruhe haben und sind zumeist nicht mehr in der Lage, die hier interessierenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu verstehen, bzw. sich dafür zu engagieren.

Sie sehen ihre Hauptaufgabe verständlicherweise darin, die Harmonie im Heim zu bewahren.

Außerdem werden die Mitglieder, zumindest in meinem Fall, hofiert und so geschickt in die Geschäftsphilosophie der Einrichtung eingesponnen, dass er zum (Ge-)Heimbeirat der Einrichtung wird. Ich musste den Einblick in die Protokolle der Sitzungen, auf denen die Geschäftsleitung und der Heimbeirat über mich gesprochen hatten, durch Anrufen des Landes-Datenschutzbeauftragten erzwingen.

Der Heimbeirat ist zwangsläufig das Mäntelchen der Demokratie ("der Heimbeirat wurde informiert, der Heimbeirat hat zugestimmt"), das von der geschäftstüchtigen Leitung freudig und erfolgreich benutzt wird.

Es sei nochmals und ausdrücklich betont: Die meisten Heimbeiratsmitglieder - auch sie sind ja Mitbewohner die in der Regel noch über genug Finanzen verfügen, um damit ihre Probleme zu lösen - haben nicht mehr genug Überblick, um die Zusammenhänge zu verstehen und/oder Kraft um sich zu wehren. Sie sind daher zufrieden, wenn sie sich erfolgreich um die „kleinen Dinge“ des Heimalltags kümmern können. Dies auch ganz bewusst aus Einsicht in ihre Hilflosigkeit oder Dank ihrer Altersweisheit.

Um welche Sachverhalte ging es konkret?

Meine Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung begannen mit den Zinsen für die von uns eingezahlte Kaution. Uns wurde erst nach massiven Protesten konkret mitgeteilt, zu welchem Zinssatz unsere Kaution bei der Hausbank der Gesellschaft angelegt war. Im Jahr 2005 betrug er lediglich 0,7 %.

Es ist doch klar, welche Finanzierungs-Philosophie dahinter steckt. Es wurde dann behauptet, sogar vom Rechtsanwalt der Gesellschaft, dass es keine Möglichkeit gäbe, das zu ändern. Erst nach heftigen Diskussionen und dem Verweis auf die Bereitschaft der von uns konsultierten Banken einen höheren Zinssatz zu gewähren, wurden Kautionskonten mit 3% Zinsen eröffnet. Den Heimbewohnern wurde dann durch einem Aushang mitgeteilt, dass die Heimleitung nach langem Bemühen einen Erfolg für die Bewohner erstritten hätte. Eine bewusste Falschinformation, um das Loch im Mäntelchen der Humanität abzudichten.

Dann gab es Merkwürdigkeiten bei der Abnahme der Appartements, die bei einem Umzug im Haus oder bei einem Auszug erstellt wurden. Die dabei angefertigten Protokolle waren so ausgeführt, dass der alte, in solchen Fragen oft völlig überforderte Bewohner annehmen musste, er bestätige die Feststellungen der Abnahme. Er bemerkt meist nicht, dass er sich damit auch bereit erklärt, alle Kosten der nicht als "i.O" (in Ordnung) bezeichneten Positionen zu übernehmen, auch wenn diese gar nicht in seiner Verantwortung liegen.

Diese Art von Protokoll verstößt meines Erachtens gegen das Vertragsgesetz, da nicht klar gesagt wird, wer welche Leistungen zu erbringen hat.

Wird diese Angelegenheit von Angehörigen abgewickelt, so erkennt auch von diesen natürlich zumeist keiner den Sachverhalt ausreichend und ist froh, wenn ihm bestätigt wird, dass die Kaution zum Abdecken der anfallenden Kosten ausreicht.

So wird erreicht, dass zumindest Teile der durch die Miete schon abgegoltenen Erneuerung nochmals vom Bewohner bezahlt werden. Bei einer Bewohnerin, die sich fragend an mich gewandt und der ich empfohlen hatte, trotz ihrer bereits getätigten Unterschrift in den Kampf zu ziehen und die ca. 1.000.-€ zurückzufordern, kam es zu folgenden Erfolgen:

  • Erster Protest: Antwort: Sie haben doch unterschrieben, nur das zählt.
  • Zweiter Protest: Antwort Sie dürfen in Raten bezahlen.
  • Dritter Protest: Antwort: "Da Sie nun schon so viele Jahre (8) bei uns wohnen, erlassen wir Ihnen aus Kulanzgründen die Hälfte der von Ihnen zu tragenden Kosten."

  • Bei der Aufforderung zum erneuten Protest war die Reaktion der über 90jährigen Bewohnerin dann: "Ich habe 500-€ zurück, das freut mich, nun bin ich zu müde um weiter zu streiten".

    Bei anderen Abnahmen, an denen ich mich auf Wunsch des jeweiligen Bewohners beteiligt hatte, kam es dann zu Äußerungen wie: "Was suchen Sie hier, dass geht nur den Bewohner und uns etwas an." "Stecken Sie Ihre Nase nicht in unsere Angelegenheiten", oder „Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja kündigen."

    Diese aus meiner Sicht inhumane eigennützige Verfahrensweise der Betreibergesellschaft gegenüber den alten Menschen, deren unzureichende, falsche Information sowie das Ausnutzen ihrer Hilflosigkeit, waren für mich der Anlass, auch bei anderen Dingen genauer hinzugucken.

    Wurde der Heimbeirat wegen der Abnahmeprotokolle eingeschaltet?

    Ja. Vom Heimbeirat wurde ein Vorschlag für ein besseres Protokoll an die Heimleitung übergeben, der zunächst zur Prüfung angenommen, dann aber ohne Gründe abgelehnt wurde.

    Über diese Geschehnisse kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Heimbeirat und der Leitung der Einrichtung sowie - und das war fast noch schlimmer - innerhalb des Heimbeirats. Die meisten Mitglieder- (4), waren der Ansicht, Kaution, Abnahme, Kostenabrechnung seien Sache der Bewohner und gehe den Heimbeirat nichts an. Zwei Mitglieder wollten neutral bleiben, eines war demenzkrank.

    Nachdem der Heimbeirat sich auf Grund der genannten Differenzen mit Mehrheitsbeschluss aufgelöst hatte, wurde von der Geschäftsleitung die Veröffentlichung eines ursprünglich so abgesprochenen Informationsblattes über die Kandidaten für den neuen Heimbeirat verboten.

    Der Grund war - sehr wahrscheinlich - dass sich darunter auch von mir für die Mitarbeit im Heimbeirat gewonnene Außenstehende, wie ein im Heim bereits tätiger Rechtsanwalt und eine Mitarbeiterin der örtlichen Seniorenvertretung befanden.

    Die unmittelbare Einflussnahme der Heimleitung auf die Auswahl der Kandidaten und die Art und Weise des Durchführens der Wahl kommen hinzu. Wie das erfolgte, zu welchen Mitteln gegriffen wurde, das ist unglaublich. Ich will hier nicht darüber berichten, um nicht eine Revolution in einem im Grunde unbedeutenden Hühnerstall auszulösen.

    Und, den Ärger hätten dann ja auch die zumeist aufopferungsvoll arbeitenden Angestellten, nicht der über den Dingen stehende geistige Vater. Auf jeden Fall gilt: Die Würde der Alten wird nicht so beachtet wie es sich gehört, sie werden teilweise, wenn es im Interesse des Heims liegt, ... nun sagen wir mal höflich „nicht ernst genommen“, die Grundsätze der Demokratie werden bewusst bei Seite geschoben, wenn ihre Beachtung den Heiminteressen schaden könnte.

    Gab es neben der Verzinsung der Kaution, den Abnahmeprotokollen und der Einflussnahme der Heimleitung auf die Kandidaten für den Heimbeirat weitere Streitpunkte?

    Ja. Ein weiterer Streitpunkt war die Abrechnungsmethode der Heimkosten und mein Bemühen um eine Klärung der Zulässigkeit der Pro-Kopf-Abrechnungsmethode bei den Verwaltungskosten. Sie führte, bei der damals sinkenden Belegung, zu einer Erhöhung der Kosten für jeden einzelnen der vorhandenen Bewohner.

    Kurz und vereinfacht gesagt: Wenn ein Bewohner auszieht, erhöhen sich automatisch die Mieten der Verbleibenden. Das ist so, als ob für einen Hotelgast die Hotelkosten entsprechend der Anzahl der bereits vorhandenen Gäste festgelegt werden.

    Um meine Steuererklärung erarbeiten zu können, habe ich um zwei Belege gebeten, die vom Finanzamt verlangt werden. Sie betrafen 1. die Handwerkerleistungen und 2. die tatsächliche, im Heimentgelt eingerechnete/versteckte Miete für mein Appartement, da ich gegenüber dem Finanzamt den für meine Arbeitsfläche (journalistische Arbeiten usw.) anfallenden Mietanteil angeben muss.

    Den Beleg zu 1. habe ich erhalten, allerdings unvollständig, die Handwerker- und Wartungsarbeiten wurden nicht völlig ausgewiesen. Der Beleg zu 2. wurde mir ohne Angabe von Gründen nicht ausgestellt. Meine mehrfachen mündlichen Mahnungen führten zu keinem Erfolg. Auch auf meine schriftliche Aufforderung erhielt ich keine klärende Antwort.

    Wiederum war anzunehmen, dass die Abrechnung nicht astrein war, aber was soll ein Bewohner nun anstellen. Es war ein Kampf gegen die Windmühle. Mit viel Blabla wurde behauptet, dass alles in Ordnung sei und man keine detaillierte Auskunft geben müsse.

    Und was meinte die übrige Welt dazu?

    Sie hat wichtigere Probleme.

  • 1. Die Heimaufsicht, eine Behörde, die laut Selbstbeschreibung „unter anderem Bewohner/-innen, Heimbeiräte/Heimfürsprecher informiert und berät bezüglich Rechten und Pflichten“, empfahl mir, mich gütlich mit „Schön & Unverschämt“ zu einigen (also zu betteln) oder zu klagen.

  • 2. Die mir dann auf Grund meines Einspruches bei der übergeordneten Leitung der Heimaufsicht übersandte Argumentation lautete:
    „Nach Durchsicht der mir übersandten Unterlagen stelle ich fest, dass es sich bei den von Ihnen geschilderten Sachverhalten um Dinge des Miet- und Steuerrechts handelt. Diese Bereiche Ihres Heimvertrages sind nicht über das Heimrecht regelbar.
    Das seit dem 01.10.2009 geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das die heimrechtlichen Vertragsregelungen ersetzt hat, ist ausschließlich der zivilen Gerichtsbarkeit unterstellt. ... Ihr Anliegen, sehr detaillierte Informationen zum Heimentgelt und den darin enthaltenen Nebenkosten zu erhalten, (ist) auch für eine so große Einrichtung wie ... eher ungewöhnlich und nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand zu erfüllen. Auch wenn sich die Geschäftsleitung Ihnen gegenüber hierzu nicht näher geäußert hat, sehe ich im Rahmen des Heimgesetzes keine Handlungsgrundlage für die Heimaufsicht, die Herausgabe der von Ihnen gewünschten Informationen zu verlangen.“
    [/*]

    Auf gut Deutsch: „Lass uns gefälligst in Ruhe, halt den Mund“. Für mich: eine Diktatur der Behörde, der Bürokratie.

  • 3. Von der zuständigen Senatorin bekam ich eine die Angelegenheit nicht klärende Antwort.

  • 4. Der Verbraucherschutz sagte mir für 15.-€: „Die Rechtslage ist unklar“.

  • 5. Der Mieterverein sagte, diese Abrechnung ist ungesetzlich.

  • 6. Unser Bundestagsabgeordneter (RA für Mietrecht), sagte: "Klagen Sie".

  • 7. Vom Ministerium für "...Senioren..." wurde auf die Kompetenz der Länder verwiesen.

  • 8. Die Tageszeitungen waren an diesem verworrenen Problem nicht interessiert.

  • 9. Die Immobilienzeitung sagte, " ... das ist alles zu unklar, wir werden mal sehen."

  • 10. Einige mitdenkende Mitbewohner sagten: „Sie haben meine Sympathie, aber ich will meine Ruhe haben und außerdem sind es doch nur Peanats, um die es hier geht“.

  • 11. Ein Anwalt bei der Sprechstunde des Rundfunks hat sich sehr um das Erkunden einer Rechtbasis oder eines bereits gefällten Gerichtsurteil bemüht, erfolglos. Sein Ratschlag: Zivilklage.


  • Das sind keine ermunternden Reaktionen. Haben Sie aufgegeben?

    Nein, zunächst jedenfalls. Weitere zu dieser allgemeinen Situation passende "Kleinigkeiten" aus dem Alltag der Wohnanlage zeigen ebenfalls „wo es lang geht“. Dazu gehören zum Beispiel:

  • - Das Betreten der Appartements der Bewohner in deren Abwesenheit nachdem in der Heimzeitung angekündigt wurde. "Wer das nicht will, soll es sagen".
  • - Keine Information über Aktivitäten und Methoden eines kriminellen Mitarbeiters des Seniorenheims.
  • - Auskünfte über meine Person an den Heimbeirat (Datenschutz), die noch dazu falsch waren und nach Protest still und leise korrigiert wurden.
  • - Ein von mir angekündigter Vortrag in der Seniorenwohnanlage "Schön & Unverschämt", - etwa die Nummer 30 im Rahmen meiner Reihe "Bewohner für Bewohner", wurde in der Hauszeitschrift nicht, wie von mir angegeben, mit "Als Manager in der DDR“ , sondern unter dem Titel "Herr B. berichtet aus seinem Leben" angekündigt.

    Zunächst hatte ich angenommen, und man ließ mich auch in diesem Glauben, das dies versehentlich von einem Mitarbeiter verursacht wurde. Dann aber musste ich feststellen, dass es gezielt auf Grund einer Weisung "von oben" erfolgt war.

    Auf meine Beschwerde über diese würdelose Verfahrensweise, eine solche die Grundrechte eines Bürgers berührende Diskriminierung, erhielt ich keine Antwort.

    Dann fand eine Aussprache statt, in der der Direktor von "Schön & Unverschämt" meine Beschwerde entgegennahm. Eine Stellungnahme konnte er nicht geben, da er dazu nicht berechtigt war. Er verfasste, ohne Abstimmung mit mir, ein Protokoll unseres Gesprächs und gab es an die zentrale Leitung weiter. Von dort: Keine Reaktion.


  • Durch unsere Kündigung hat sich ja nun für mich alles erledigt, was unsere Diskriminierung und unsere Altersruhe unmittelbar betrifft. Es ist tatsächlich eine - im Sinne des Profits - sehr kluge und wirkungsvolle Geschäftspolitik mit den Alten, die von der Betreibergesellschaft „verfolgt" wird. Das muss man neidlos feststellen.

    Was muss geändert werden?

    Die Betreibergesellschaft von „Schön & Unverschämt“ nutzt die existierende Grauzone jedenfalls so aus, wie sie meint, es zu dürfen. Sie verlässt sich auf die fehlenden, konkreten gesetzlichen Vorgaben.

    Nur eine generelle Klärung "von oben" kann hier eine Lösung bringen. Neben den gesetzlichen Möglichkeiten, bei denen durch das WBGV schon einige erfreuliche Ansätze geschaffen wurden, sehe ich vor allem die Notwendigkeit der Änderung der Kontrollaufgaben der Heimaufsicht und die Mitwirkung eines aus dem kommunalen Bereich stammenden Sachverständigen (Heim- und Altenfragen)oder aus dem örtlichen Seniorenbeirat. Mir scheint, in der Praxis der Politik herrscht vielfach der Grundsatz: Sollen sich die Alten doch selbst kümmern. Wenn Sie es aber nicht mehr können? Pech gehabt.

    Wie dieses Verhalten im Sinne unseres Grundgesetzes zu beurteilen ist, und wie Diskriminierung, Ausbeutung, Entwürdigung älterer Menschen durch die „Machthaber“ der Heimgesellschaften verhindert werden können, auf diese Frage wird es wohl unter den gegenwärtigen Umständen keine Antwort geben. Und so wird eben versucht, die Heimbewohner – wenn sie die Kreise der Geschäftsleitung stören – weich zu kochen. Und das mit fast 100%tigem Erfolg.

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    Dazu nun, ein Jahr nach unserem Auszug, noch eine Nachbemerkung.

    Es gab Streit bei der Rückzahlung der Kaution und bezüglich der Mietzahlung für den der Wohnungsrückgabe am 15.07.10 folgenden halben Monat. Wir mussten schließlich – nach Streit der Rechtsanwälte beider Seiten – den Streitwert von 1500.-€ bezahlen. Der Anwalt von „Schön & Unverschämt“ berechnete mir dann aber sein Honorar nicht für den Streitwert, sondern für die gesamte Summe deren Abrechnung zur Diskussion stand. Wohl als Strafaktion. Das konnte mein Rechtsanwalt abwehren.

    Abschließende Bemerkung.

    Andere Wohnanlagen haben die gleiche Philosophie. Mir geht es darum, die Verantwortlichen der Politik darauf aufmerksam zu machen, dass hier eine Grauzone aufgehellt und die sie nutzenden Gesellschaften mehr kontrolliert werden müssen. Unbedingt erforderlich ist, dass in den Heimbeiräten ein Vertreter der Öffentlichkeit mitwirkt.

    Alle meine Angaben kann ich belegen. Ich halte es aber für sinnlos, nun nur diese eine Wohnanlage von Schön & Unverschämt zu kritisieren oder an den Pranger zu stellen. Das möchte ich keinesfalls, da dann vor allem die Falschen, die zumeist aufopferungsvoll arbeitenden Mitarbeiter betroffen wären.

    Wenn es einmal eine öffentliche Diskussion über dieses Thema geben sollte, bin ich gerne bereit, mitzuwirken. Allerdings, auch die Politik wird wohl - wie die Geschäftsleitungen einiger Seniorenheime, auf die biologische Lösung dieser kleinen von den "streitsüchtigen, starrsinnigen" Alten, wie ich wohl einer bin, immer wieder aufgewärmten alten-Probleme setzen.

    Link: Bayreuth: Die Zeit ihres Lebens - Filmtipp…
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

    Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Wohnen:
    21.06.2010: Handlauf abgelehnt von Eigentümerversammlung
    02.01.2010: Wohnen im Alter: Themenheft der LSV Thüringen
    01.10.2009: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz tritt in Kraft

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