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Direktversicherung: Juristische Spurensuche

19.09.2011 - von der Redaktion bekannt

Hinweise zur Beitragspflicht/Beitragsfreiheit für von vornherein bei Vertragsabschluss vereinbarte Einmalzahlungen in der gesetzichen Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner nach der Gesetzesänderung zum Krankenkassenmodernisierungsgesetz (GMG) (BGBl I Nr. 55 S 2190)

01.
Büro gegen Altersdiskriminierung ENTER Start ENTER: Direktversicherung: Licht am Ende des Tunnels sowie Rechtsstaat adieu, Juristische Spurensuche. Ausserdem unter http://www.altersdiskriminierung.de/themen/direktversicherungen.php mehr als 100 Beschwerden, Kommentare und Urteile zum Thema Direktversicherung.
02.
BSG Terminbericht 69/10 ENTER verschiedene Veröffentlichungen auf Seite 1
03.
BGBl Teil 1 Nr 55 2190 ENTER bis Seite 2229 nach unten ziehen zur Nr. 143. Sozialgesetzbuch 5. Buch - SIDI Blume ENTER linke Hälfte nach unten ziehen bis zum § 229 (rote Schrift neu eingefügt "vor Eintritt des Versicherungsfalls, von vornherein vereinbart fehlt an dieser Stelle.
04.
15/1525 Seite 139 ENTER bis S. 139 nach unten ziehen, zu Nummer 143 (§ 229)
05.
Nachrichten Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge Handelsblatt ENTER
06.
Renten - Geschmälerte Erträge - Das Erste.de - Plusminus (06.05.2008) ENTER Die aktuellen Themen bei plusminus 06 Mai 2008 ENTER - siehe letzter Absatz Sendung vom 21.07.2009 - DasErste.de - Plusminus (2. Seite siehe Video)
07.
Zusatzrente - Kleines Schlupfloch Focus Nr. 5 2004 ENTER
08.
Musterstreitverfahren zu Versorgungsbezügen - VdK ENTER
Fallgruppen in den Musterstreitverfahren ENTER ("von vornherein" fehlt - Zufall?)
09.
B 12 KR 36/06 B vom 27.06.2006 (leider nicht veröffentlicht - liegt dem Büro gegen Altersdiskriminierung vor).
10.
B 12 KR 1/06 R Termin-Vorschau Nr 51/06 dak.de ENTER
BSG Urteil - 13.09.2006 B 12 KR 1/06 R 1/5 ENTER (siehe Rn 9, letzter Satz)
11.
Das Bundesverfassungsgericht ENTER Pressemitteilungen Mai 2008 ENTER
Das Bundesverfassungsgericht ENTER Entscheidungen April 2008 ENTER
Pressemitteilung und Entscheidung zum AZ: 1 BvR 1924/07 vom 07.04.2008 SUCHEN
12.
12 RK 36/84 ENTER siehe hierzu besonders den Leitsatz 2 zu von vornherein (im Gesetz hat sich zur Beitragsfreiheit für von vornherein vereinbarte Einmalzahlungen bis heute nichts geändert) - siehe GMG zu Artikel 1, Nr 143, SGB V: § 229 und § 237).
13.
16/7655 ENTER zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren bei Gericht
14.
Gesetzgebungsverfahren: Kaum nachvollziehbare Komplexität ENTER
15.
Schriftliche Fragen zu 16/6904 ENTER (Punkt 35, hier besonders Seite 22)
16.
Deutsches Richtergesetz ENTER zu § 4 (1), § 25 und § 26 (2) Dienstaufsicht.
17.
Direkt zur Kanzlerin - KV Beiträge auf überwiegend privat ENTER (Antwort durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung).

Weitere Internetadressen zum Sachverhalt Direktversicherung:
18.
RECHTSfrage: Beiträge auch für Einmalzahlungen? ENTER
19.
Leser-Frage: Sozialabgabe für Direktversicherung? ENTER
20.
Der Spiegel 16/2009 - Kräftiger Gehaltssprung ENTER
21.
Martin Gerth 21.01.2011 Wie die Krankenkassen auf Kapitalzahlungen zugreifen ENTER
22.
15/5955 ENTER ab Seite 51, Punkt Alterssicherung und Altersvorsorge
15/5955 ENTER ab Seite 61, Punkt 6.2.1.3, Das GMG vom 14.11.2003
23.
Geld zurück für Betriebsrentner - ZDF.de - Wiso ENTER
24.
Gerhard Helas verabschiedet - VdK ENTER (in den Räumen des BSG!)
25.
das muss man lesen - VdK ENTER (Der VdK und seine Präsidentin)
26.
SoVD Gesundheit - 06.09.2004 ENTER
27.
Beschluss des Verfassungsgerichts kann den SoVD nicht ENTER (überzeugen)
28.
BAHN-BKK Widersprüche Kunde ENTER (Widersprüche zurückgewiesen)
29.
BAHN-BKK Allgemeinverfügung Versorgungsbezüge ENTER
30.
"FAZ Abschied vom Rechtsstaat 26.08.2011" ENTER
31.
"Recht und Politik: Rechtsstaat - Richterstaat - Die Gegenwart - FAZ" ENTER
32.
"Über Institution Deutsches Jugendamt: Rechtsstaat - Richterstaat" ENTER auf den Artikel unter 31., vom ehemaligen Präsidenten des BGH, Prof. Dr. Günter Hirsch, der die Gültigkeit von Artikel 97 (1) zweiter Satzteil des Grundgesetzes für Richter in der Rechtsprechung in Zweifel zieht und damit eine unbegrenzte Auslegungsberechtigung für alle Richter fordert ohne Beachtung u.a. des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) § 4 (1), § 25 und § 26 (2) Dienstaufsicht.
33.
Finsternis im Hohen Haus von Wolfgang Neskovic MdB ENTER
34.
BW40-FestvortragPapier ENTER
Zur "unbegrenzten" Auslegungsberechtigung für Richter hat der ehemalige Vizepräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, aus Anlass des 40. Geburtstages des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg unter dem Titel "Die richterliche Unabhängigkeit und ihre Schranken" in 5 Punkten I. Einleitung, II. Der Gewährleistungsbereich, III. Das Verhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht, IV. Richterliche Unabhängigkeit und "Neue Steuerungsmodelle", V. Schlussbemerkung einmal ausführlich die Zusammenhänge und Konsequenzen erläutert, unter Beachtung von "Artikel 97 Abs. 1 (Erster und Zweiter Satzteil) des Grundgesetzes in engem Zusammenhang mit der in Artikel 20 Abs. 3 GG hervorgehobenen Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht sowie de in Artikel 20 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung" und weiter u.a.:
Dabei ist die gewährte Unabhängigkeit, wie auch der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat, kein Standesprivileg der Richter. Sie soll vielmehr die ausschließliche Bindung des Richters an Recht und Gesetz gegen sachfremde Einflussnahmen von außen absichern. Nur der unabhängige Richter kann dem Gebot eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, den Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit seiner Rechtschutzgarantie speziell gegen Akte der öffentlichen Gewalt und im Übrigen die dem grundgesetzlichen Rechtsstaatsprinzip immanente allgemeine Justizgewährleistungspflicht fordern, genügen".
35
"Hans-Jürgen Papier: Lobbyismus und parlamentarische Demokratie" ENTER
In einem Beitrag für die Naumann Stiftung hat Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier zum Verhältnis von "Lobbyismus und parlamentarische Demokratie" ausführlich Stellung genommen u.a.:
"Schließlich verlangt der rechtsstaatliche Vorbehalt des Gesetzes, dass die Parlamente selbst alle wesentlichen Entscheidungen für das Gemeinwesen treffen" und weiter u.a.: "Mit anderen Worten: Vom Volk gewählt und dem Volk verantworltich sind nicht die Lobbyisten oder die Mitgleider von Gremien, Kommissionen und Konsensrunden, sondern die Mandatsträger in den Parlamenten".
Wie das GKV Modernisierungsgesetz zu Stande kam, ist im Internet nachzulesen unter: Gesetzgebungsverfahren - Kaum nachvollziehbare Komplexität.

Link: Direktversicherung: Effektivverzinsung 0,3 %…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung