16.09.2011 - von beck-aktuell
Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber allen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet.
Das Verbot gelte rückwirkend für die Zeit ab dem 09.06.2011, teilte die Netzbehörde am 05.09.2011 mit.
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