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BAT-Tarif Berlin: Grundvergütung altersdiskriminierend

21.11.2011

Das Land Berlin hat einen Teil seiner jungen Angestellten seit Inkrafttreten des AGG 2006 schlechter bezahlt, als die Älteren. Das Land Berlin behielt die Regelungen des alten Bundes-Angestelltentarifs bei. Im BAT war die Grundvergütung nach Lebensaltersstufen bemessen.

Über einen Anspruch auf Nachzahlung, der sich insgesamt auf 40 Mio. Euro summieren soll, äußerte eine Senatssprecherin: "Rückwirkend ist das Geld nur ganz begrenzt beanspruchbar".

Und mal wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, bei jeder passenden oder auch unpassenden Gelegenheit Widerspruch einzulegen oder Ansprüche anzumelden. Denn möglicherweise erhalten nur die Angestellte vom Land Berlin eine Nachzahlung, die nach dem entsprechenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Entgeltsystem des BAT einen Anspruch angemeldet haben.

Das Bundesarbeitsgericht hatte dem EuGH 2010 dazu etliche Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Am 8.9.2011 entschied dieser, dass die Höhe des Lebensalters bei der Grundvergütung nach BAT keine Rolle spielen dürfe.

Die beiden verbundenen Rechtssachen C-297/10 und C-298/10 wurden vom EUGH durch das Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) am 8. September 2011 entschieden. Aktenzeichen: 2011/C 311/17
(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts — Deutschland) — Sabine Hennigs (C-297/10)/Eisenbahn-Bundesamt, Land Berlin (C-298/10)/Alexander Mai (Richtlinie 2000/78/EG — Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 — Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Art. 21 und 28 — Tarifvertrag über die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats — Nach Maßgabe des Alters festgesetzte Vergütung — Tarifvertrag, der die Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des Alters abschafft — Wahrung des Besitzstands)

Link: BAT- Tarifvertrag: EUGH-Urteil zur Vergütung nach Alter…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung