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Direktversicherung: Jeden Monat 121 Euro weniger

12.12.2011 - von H.H.

Die auf Ihrer Webseite verfügbaren Beiträge über die Auswirkungen der - in meinem Fall nach Abschluß des Vertrags - durchgeführten Gesetzesänderung zur Krankenkasssenbeitragspflicht von Direktversicherungen studiert, fühle mich aber nicht in der Lage zu Beurteilen, ob in meinem nachstehend kurz beschriebenen Fall ein weiterer Kampf überhaupt noch Chancen hätte, gewonnen zu werden.

Am 05.01.1946 geboren, wurde der Versicherungsbetrag dementsprechend im Feb 2009 ausgezahlt. Seitdem muß ich monatlich ca. 121 EURO (19% über 10 Jahre verteilt ) an die Techniker Krankenkasse zahlen. Dagegen hatte ich gleich zu Beginn Einspruch erhoben.

Meine Direktversicherung wurde ursprünglich von meinem damaligen Arbeitgeber Buckau Wolf/Grevenbroich im Juni 1980 -zugestanden als Gehaltserhöhung- eingerichtet und bezahlt (2.400 DM/Jahr). Es handelte sich laut Police um eine steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherung, abgeschlossen bei der GERLING Vers. deren Verträge später von der HDI übernommen wurden.

Nach Schließung des Werks Krupp Industrietechnik (alle mit Buckau Wolf vereinbarten Verträge waren übernommen worden) und meinem Ausscheiden im Juni 1990 wurde mir bei meinem Eintritt in die Firma Keller & Bohacek im Juli 1990 mitgeteilt, daß man derartige Direktversicherungsregelung für die Mitarbeiter dort nicht führe.

Da ich den Versicherungsverlauf nicht ab/unterbrechen wollte, habe ich also ab diesem Zeitraum den jährlichen Betrag anläßlich der Weihnachtsgeldzahlung im November jeden Jahres gezahlt, also selbstfinanziert. Abgewickelt wurde dies aber weiterhin von der Buchhaltung als Bestandteil der monatlichen Gehaltsabrechnung.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in der Lage wären zu beurteilen, ob es hoffnungslos oder aussichtsreich ist, unter dieser Konstellation weiter für sein Geld zu kämpfen beurteilen. Im positiven Fall wäre ich Ihnen für die Empfehlung von weiteren hilfreichen Kontakten sehr dankbar.

Link: Direktversicherung: Beitrag aus gemeinsamen Vermögen…
Quelle: Mail an die Redaktion

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28.11.2011: Direktversicherung: Beitrag aus gemeinsamen Vermögen
25.11.2011: Direktversicherung: Auflösung geht nicht
04.11.2011: Direktversicherung: Betrug + Trick

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