23.01.2012 - von KW.L.
In der Satzung der Feuerwehr Bad Zwesten wird in § 13 Abs.7 geregelt, dass man mit 55 Jahren nicht mehr Gemeindebrandinspektor werden kann.
Gemäß § 6 der gleichen Satzung kann man als Feuerwehrmann bis 65 aktiv bleiben. Ich halte dies für einen Fall von Altersdiskriminierung. Die Entscheidung des EuGH.s vom 14.9.2011(Piloten) und EU Richtlinie 2000/78 lassen eine solche Altersdiskriminierung nicht zu.
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