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700.000 Widersprüche Pflegeversicherungs"reform"

01.07.2004 - von Name und Adresse sind der Redaktion

700.000 RentnerInnen haben Widerspruch gegen die einseitige Verdoppelung des Beitrags zur Pflegeversicherung eingelegt; wie viele Verfahren auf die Justiz zukommen, ist noch nicht zu übersehen.

Allein an Porto für die Antwort sind der BfA € 385.000,00 (700.0000 x €0,55) Kosten entstanden; die Personalkosten betragen ein Vielfaches; Kosten, die Ministerin Ulla Schmidt zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Ministerin, so verschwenden Sie Steuergelder; Sie haben öffentlich bekannt, Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden und Gerechtigkeit gegen Jedermann zu üben. Das war ein Meineid, der Konsequenzen fordert.
Die Änderung von § 48 SGB X, wonach der Zuschuss der BfA zur Pflegeversicherung für die heute in Rente lebenden Menschen entfällt, ist rückwirkend zum 01. April 04 rückgängig zu machen.

Begründung:
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde seinerzeit ein Feiertag (Buß- und Bet-Tag) gestrichen.
Der doppelte Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7% wird nur den RenterInnen abverlangt. Das ist ein Verstoß gegen die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.
Diese Maßnahme begründet gleichzeitig eine Verletzung des Vertrauensschutzes.
Diese Maßnahme ist ein Akt der Altersdiskriminierung durch die Bundesregierung.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass gerade die ersten Rentnerjahrgänge nach Einführung der Pflegeversicherung 1994 von dieser neuen Sozialleistung profitieren, ohne nennenswert zu deren Finanzierung beigetragen zu haben.
Das Büro gegen Altersdiskriminierung erhielt eine Kopie dieses Briefes an Ministerin Ulla Schmidt zugesandt.


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