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Sind Bufdis Ehrenamtliche oder Lohnempfänger?

15.05.2012

Ein unterschiedliches Verständnis über die Bundesfreiwilligendienstleistenden (Bufdis) offenbart die Antwort der Bundesregierung (17/9247) vom 2.4.2012 auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Darin geht es um die steuer- und sozialrechtliche Behandlung der Leistungen beim Bundesfreiwilligendienst.

So will die LINKE erreichen, das Bufdis "ausreichend entgolten werden, auch um zu verhindern, dass der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein verkappter Niedriglohnsektor wird".

Die Bundesregierung sieht in den Freiwilligendienstleistenden dagegen "keine "Arbeitskräfte" im eigentlichen Sinne" und wertet es als Erfolg ihrer Politik, "dass sich derzeit mehr als 85.000 Menschen freiwillig und ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich in einem gesetzlich geregelten Freiwilligendienst engagieren".

Anreizdefizite beim Bundesfreiwilligendienst, weil die Bufdis niedriger entlohnt werden als die Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWD), sieht die Bundesregierung nicht. Tragender Grund für die Entscheidung, an einem Freiwilligendienst teilzunehmen, sei der Freiwilligendienst selbst. Er stelle "eine Bereicherung für jeden Freiwilligen und jede Freiwillige dar", so die Bundesregierung.

Teilnehmer am BFD sind während dieser Zeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Sie erhalten ein Taschengeld, das derzeit monatlich maximal 336 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung betragen darf (Stand 2012).

Darüber hinaus erhalten die Bufdis unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung bzw. entsprechende Geldersatzleistungen.

Für eine Vollverpflegung werden monatlich 219 Euro angesetzt, für eine zur Verfügung gestellte Unterkunft bei Belegung mit einer Person 212 Euro monatlich.
dip.bundestag.de/btd/17/092/1709247.pdf

Quelle: Nachrichtendienst Bürgergesellschaft April 2012

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