04.08.2012 - von D.P.
Ich bin 73 Jahre, 60 Prozent schwerbehindert. Meine GKV, die
hkk, in der Hansestadt Bremen, verhinderte das mir nach § 9 SGB IX gesetzlich zustehende Wahlrecht (Wunsch) nach einer speziellen Schmerztheraphie in einer Schmerzklinik.
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