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Kindererziehungszeiten: Ärztin fällt durch alle Raster

27.08.2012 - von Dr. C.N.

Meine vier Kinder sind vor 1992 geboren. Da es in Westdeutschland einen Mangel an Kindergartenplätzen gab (keins meiner Kinder bekam schon mit 3 Jahren einen KiGa-Platz) und die Betreuungszeit nur von 8 bis 12 Uhr ging, musste ich meine Arbeit als Ärztin aufgeben. Teilzeitstellen gab es fast keine.

Nachdem meine Kinder herangewachsen waren, konnte ich meine Facharztausbildung fotsetzen, die ich dann im Alter von 53 Jahren abschloss. Wohlgemerkt habe ich dieselbe Facharztprüfung wie meine 32-jährigen Kolleginnen und Kollegen abgelegt.

Dennoch ist es zunehmend schwerer, einen halbwegs adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Gerade wieder wurde eine Bewerbung von mir für den Öffentlichen Dienst mit deutlichen Hinweisen auf mein Alter abgelehnt. Das ist nicht das erste Mal, leider.

So bin ich doppelt diskriminiert: Durch erhebliche Nachteile im frühen Berufsleben vor 1992 und durch Altersdiskriminierung beim Versuch, eine ganz bescheidene Karriere trotz allem noch nachzuholen.

Da ich gezwungen war, mich in der berufsständischen Rentenversicherung zu versichern, würde mir selbst bei Berücksichtigung aller Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Jahr an der 5-jährigen Mindestwartezeit fehlen.

Meine beiden Ältesten wurden vor Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung geboren und werden deshalb dort ebenfalls nicht berücksichtigt.

Kann es denn wahr sein, dass wir als Mütter, die ihre Kinder verantwortungsvoll erzogen und sich später für den Anschluss im Beruf fast ein Bein ausgerissen haben, so behandelt werden?

Link: Kindererziehungszeiten: Ältere Frauen benachteilligt
Quelle: Mail an die Redaktion

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