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BGH: Bettgitter + Gurte nur mit richtlicher Genehmigung

26.07.2012

Am 26.07.2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Heimbewohner NICHT ohne richterliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden dürfen. (Az. XII ZB 24/12)

Die Zustimmung des Betreuers allein reicht NICHT aus.

Im vorliegenden Fall hatte der Sohn einer dementen Mutter eingewilligt, dass Gitter am Bett seiner Mutter angebracht werden, nachdem sie mehrmals aus dem Bett gefallen war.

Der Sohn hatte im Jahr 2000 eine Vorsorgevollmacht von der Mutter erteilt bekommen.

Die Zustimmung des Sohnes, so der Bundesgerichtshof, sei nicht ausreichend. Zum Schutz des Betroffenen müsse geprüft werden, ob die Vollmacht auch im Sinne des Betroffenen ausgeübt werde.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2885
Quelle: BGH

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