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IT-Consultant soll Bildungsgutschein vorlegen!

Berlin-Neukölln, 2010 Foto: H.S.

02.11.2012 - von N.N.

Seit 30 Jahren bin ich freiberuflich als IT-Consultant in der Wertpapierabwicklung von Banken tätig. Ich bin 65 Jahre und erlebe Altersdiskriminierung bei der Arbeitssuche. Seit 1,5 Jahren bin ich ohne Erfolg auf Projektsuche. Manche Vermittler sagen offen: "Ab 60 Jahren sind IT-Consultant nicht mehr vermittelbar."

Andere sind da mehr zurückhaltend im Absagen, mit: "Derzeit können wir Ihnen kein Projekt anbieten aber wir sind sicher, dass Sie mit Ihrem enormen Angebot an Wissen und Erfahrung sehr bald eine neue Aufgabe bekommen werden. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute."

Selbst auf Bewerbungen im Angestelltenverhältnis erhalte ich - zumeist telefonisch - Absagen in der Form: "Für die Mitarbeit ist eine kostenpflichtige Eingangsschulung erforderlich. Diese Kosten werden aber vom Amt für Arbeit übernommen. Bitte gehen Sie zu Ihrem Arbeitsamt und besorgen sich einen Bildungsgutschein. Danach können Sie sich noch einmal bei uns melden."

Wer so absagt, der weiß natürlich, dass ein Langzeitselbständiger mit 65 Jahren vom Arbeitsamt keinen Bildungsgutschein bekommen kann. Damit wird ein Bildungsschein zur Hürde und mit einer Schufa-Auskunft ohne negative Einträge und einem einwandfreien Führungszeugnis gleichgestellt.

Link: Best US-Employers for Workers over 50 in 2009
Quelle: Mail an die Redaktion

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