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Schäuble schröpft gesetzlich Krankenversicherte + Kassen

Erfurt, 2010 Foto: H.S.

06.03.2014 - von H.S.

Millionen gesetzlich Krankenversicherte läßt Wolfgang Schäuble zur Ader. Wie? Nun ganz einfach. Er kürzt den sogenannten Bundeszuschuss an die Krankenkassen, der ja bekanntlich aus Steuergeldern besteht, in diesem Jahr um vier Milliarden Euro und im Jahr 2015 um 2,5 Milliarden Euro. Grund: 2015 will er einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. Dazu muss man wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen hatten Ende 2012 eine Reserve von 15,2 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds hatte Reserven von 13,1 Milliarden.

Welche versicherungsfremden Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt?
Das Sozialgesetzbuch enthält weder eine Definition noch eine Begründung der versicherungsfremden Leistungen, die ausschließlich von den gesetzlichen Krankenkassen im Interesse der gesamten Gesellschaft erbracht, gewährt oder geduldet werden. Die Höhe der versicherungsfremden Leistungen ist nicht bekannt. Nach Expertenmeinungen sind es zwischen 20 und 44 Milliarden Euro pro Jahr, genauer weiß man es nicht. Doch erst seit dem Jahr 2004 werden die versicherungsfremden Leistungen durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt zu einem kleinen Teil ersetzt.

Was gilt als versicherungsfremde Leistung:

  • ● Die beitragsfreie Krankenversicherung von Kindern, Ehegatten und Lebenspartnern (es ist umstritten, ob die Beitragsfreiheit für Kinder gesetzlich versicherter Eltern versicherungsfremde Leistungen sind).
  • ● Die unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfreie Krankenversicherung von in der Türkei oder auf dem Balkan lebenden Eltern der hierzulande berufstätigen türkischen oder balkanesischen Arbeitnehmer. (30.04.1964, deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen)
  • ● Nicht medizinisch erforderliche Leistungen zur Empfängnisverhütung.
  • ● Schwangerschaftsabbrüche gemäß Beratungsregelung und bei kriminologischer Indikation.
  • ● Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft
  • ● Der Pflegedienst während Schwangerschaft oder Entbindung.
  • ● Betriebs- und Haushaltshilfen.
  • ● Mutterschaftsgeld (wird seit 2004 aus Steuertransfers an die GKV gezahlt).
  • ● Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes (wird seit 2004 aus Steuertransfers an die GKV gezahlt).
  • ● Die beitragsfreie Krankenversicherung beim Bezug von Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld oder bei der Inanspruchnahme von Elternzeit.
  • ● Medizinische Vorsorgeleistungen wie z. B. Kuren.
  • ● Teile der Rentenangleichung in Ostdeutschland.[/url]
  • ● Betriebliche Gesundheitsförderung.
  • ● Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
  • ● Primäre Prävention durch Schutzimpfungen.
  • ● Inanspruchnahme der Zahnprophylaxe auch von nicht versicherten Kindern und Jugendlichen aus Familien mit relativ niedrigem sozialökonomischen Status.[
  • ● Belastungsregelung bei der Kostenerstattung für Zahnersatz.
  • ● Leistungen zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit.
  • ● Leistungen der Palliativversorgung.[
  • ● Förderung der Selbsthilfe und Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenversorgung.

  • Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen auch Ausfälle auf der Einnahmeseite. Dazu gehören die sehr niedrigen Krankenkassenbeiträge für alle, die Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III bzw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV) erhalten.

    Wie hoch sind die versicherungsfremden Leistungen:
    Es ist nicht bekannt, wie viel Geld die Gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Gesundheitsfonds für versicherungsfremde Leistungen bereits ausgegeben hat oder aktuell ausgeben. Eine Aufstellung der Krankenkassen über alle versicherungsfremden Leistungen existiert nicht. Also wird in diesem Staat geschätzt und geraten.

    ● Allein für das Jahr 1993 schätzte Dr. Johannes Steffen von der Arbeitnehmerkammer Bremen die Summe aller versicherungsfremden Leistungen in der GKV auf 51,8 Milliarden DM. Der Bund überwies zum Ausgleich lediglich 0,2 Milliarden DM.
    ● Für das Jahr 2002 schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) den „fehlfinanzierten Anteil“ an den Ausgaben der Krankenversicherung auf 17 Prozent oder 21,7 Mrd. Euro“.
    ● Im Jahr 2006 schätzte Werner Sesselmeier, Professor an der Universität Koblenz-Landau, die Höhe der versicherungsfremden Leistungen auf 27,5 Mrd. Euro jährlich.
    (Böckler Impuls 03/2006).
    ● Im Jahr 2006 schätzte Professor Bernd Rürup die Höhe der versicherungsfremden Leistungen in der GKV auf ca. 44 Mrd. Euro jährlich.
    ● 2008 schätzten das Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die versicherungsfremden Leistungen und Einnahmeausfällen in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf 45,5 Milliarden Euro im Jahr!

    Annelie Buntenbach, DGB Vorstandsmitglied, kommentierte den Plan Schäubles zur Kürzung der sogenannten Bundeszuschüsse Anfang 2013 als "billigen Versuch der Bundesregierung, ihre Haushaltslöcher wieder einmal zu Lasten der Versicherten zu stopfen".

    Mehr über die Ungereimtheiten des Bundeszuschusses an die Gesetzlichen Krankenkassen lesen Sie im Positionspapier "Soziale Sicherung in Deutschland", herausgegeben von:
    Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
    Link;
    Betriebsrentner e.V.
    Link;
    Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
    Link;
    Büro gegen Altersdiskriminierung
    Link

    Den link zum Positionspapier finden Sie unten.

    Link: Soziale Sicherung in Deutschland: Gleichbehandlung gefordert
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung + Positionspapier

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